Steuer auf Mieteinnahmen von Nicht-Residenten
Die Steuer auf Mieteinnahmen von Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes - IRNR) gilt für nicht-ansässige Immobilienbesitzer, die Mieteinnahmen aus ihrer spanischen Immobilie erzielen. Die Einreichung dieser Steuer erfolgt vierteljährlich über das spanische Steuerformular Modelo 210 bei der Agencia Tributaria (nationale Steuerbehörde).
Bis zum Steuerjahr 2023 erfolgte die Einreichung dieser Steuer vierteljährlich über das spanische Steuerformular Modelo 210 an die Agencia Tributaria (nationale Steuerbehörde). Aktuelle gesetzliche Aktualisierungen haben den Einreichungsprozess für diese Steuer geändert, indem sie von vierteljährlichen zu jährlichen Einreichungen übergegangen sind, beginnend mit dem Steuerjahr 2024.
Eigentümer mehrerer Immobilien
In Spanien sind Miteigentümer verpflichtet, ihre Steuererklärungen getrennt abzugeben. Jeder Miteigentümer muss seinen Anteil an der Immobilie angeben Eigentum angeben und entsprechend einreichen. Der Gesamtsteuerbetrag wird entsprechend dem prozentualen Anteil jeder Person am Eigentum aufgeteilt.
Berechnung der Mieteinnahmensteuer
Die Mieteinnahmensteuer wird wie folgt berechnet: (Mieteinnahmen - abzugsfähige Ausgaben*) x Steuersatz.
In der EU, Island, Norwegen und Liechtenstein ansässige Personen sind berechtigt, Ausgaben von ihren Mieteinnahmen abzuziehen. Nicht-EU-Bürger haben jedoch nicht die Möglichkeit, Ausgaben abzuziehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Ausgaben nur abgezogen werden können, wenn sie direkt mit der Erzielung von Mieteinnahmen verbunden sind. Zu diesen Ausgaben können Instandhaltungskosten, örtliche Steuern, Hausverwaltungsgebühren, Werbekosten und andere Kosten gehören, die zur Erzielung von Mieteinnahmen anfallen. Die meisten dieser Ausgaben sind jedoch anteilig auf der Grundlage der Anzahl der Vermietungstage im Quartal/Jahr absetzbar.
Unsere Online-Plattform vereinfacht den gesamten Prozess der Einreichung Ihrer Steuererklärung für Mieteinnahmen. Sie können einfach Ihre Mieteinnahmen und abzugsfähigen Ausgaben für jedes Quartal eingeben, und unser System berechnet automatisch Ihre Steuerschuld.
Nicht vermietete Tage
Wenn Ihre Immobilie während bestimmter Zeiträume unvermietet bleibt, müssen Sie diese unvermieteten Tage in der jährlichen Steuererklärung für den geldwerten Vorteil angeben.
Fallbeispiele
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für die Berechnung der Mieteinnahmensteuer.
Beispiel eins EU-Einwohner, der eine Immobilie auf Mallorca besitzt - Einzeleigentümer |
Steuerjahr 2023 |
Quarter 1 (January to March) |
Mieteinnahmen: 3000€ |
Mietausgaben: 1800€ (1200€ abzugsfähige Ausgaben) |
Ein Eigentümer: Deutscher |
Steuersatz EU: 19% |
Steuerberechnung: (3000-1200) x 19% = 342€ |
Gesamt zu zahlen 342€ |
Beispiel zwei Einwohner des Vereinigten Königreichs, der eine Immobilie in Marbella besitzt - Einzeleigentümer |
Steuerjahr 2024 |
Quartal 1 (Januar bis März) |
Mieteinnahmen: 14000€ |
Mietkosten: 8500€ |
Ein Eigentümer: Britisch |
Steuersatz Nicht-EU: 24% |
Steuerberechnung: 14000€ x 24% = 3360€ |
Gesamt zu zahlen 3360€ |
Beispiel drei EU-Einwohner, der eine Immobilie in Teneriffa, Spanien - Gemeinschaftseigentum |
Steuerjahr 2024 |
Quartal 1 (Januar bis März) |
Mieteinnahmen: 19000€ |
Mietausgaben: 9200€ (8000€ abzugsfähige Ausgaben) |
Zwei Eigentümer: Französisch |
Steuersatz EU: 19% |
Steuerberechnung: (19000-8000) x 19% = 2090€ (1045€ pro Eigentümer) |
Gesamt zu zahlen 2090€ |
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