Nicht-Residentensteuer in Spanien 2024

February 5, 2025

Nicht-Residentensteuer in Spanien 2024

Nicht-Residenten, die eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen jährlich die Steuererklärung Modelo 210 einreichen. Dieser Leitfaden bietet eine umfassende Übersicht über das Steuerjahr 2024 (zu erklären in 2025), einschließlich wichtiger Fristen, Kapitalertragssteuerpflichten, direkter SEPA-Lastschriftzahlungen und wichtiger Regeln für unterstelltes Einkommen (Imputed Income) und Mieteinnahmen.

Bei IberianTax vereinfachen wir diesen Prozess, sodass Sie Ihre Steuererklärung ohne spanische digitale Signatur oder Steuerkenntnisse problemlos einreichen können.

Wer muss eine Steuererklärung für Nicht-Residenten abgeben?

Alle Nicht-Residenten mit Immobilien in Spanien müssen mindestens einmal pro Jahr eine Modelo-210-Steuererklärung für unterstelltes Einkommen (auch wenn die Immobilie nicht vermietet und nur privat genutzt wird) einreichen.

Falls die Immobilie vermietet wird, muss der Eigentümer Mieteinnahmen erklären und die entsprechende Steuer zahlen.

Falls die Immobilie 2024 verkauft wurde, muss der Verkäufer innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum eine Kapitalertragssteuererklärung einreichen.

Wichtige Fristen für das Steuerjahr 2024 (Erklärung in 2025)

Steuerart Zeitraum Abgabefrist Frist für SEPA-Lastschrift
Unterstelltes Einkommen (nicht vermietete Immobilien)     Januar - Dezember 2024     31. Dezember 2025     20. Dezember 2025
Mieteinnahmen (neues jährliches System)     Januar - Dezember 2024     15. Januar 2025     20. Januar 2025
Kapitalertragssteuer (Immobilienverkauf) Verkaufsdatum 2024     4 Monate nach dem Verkauf     Nicht verfügbar

Änderung bei der Erklärung von Mieteinnahmen (Jährliche statt vierteljährliche Abgabe)

Seit 2024 müssen Nicht-Residenten ihre Mieteinnahmen einmal jährlich statt vierteljährlich erklären.

  • Mieteinnahmen für 2024 müssen zwischen 1. Januar - 20. Januar 2025 erklärt werden.
  • Dies ersetzt das frühere System mit vierteljährlichen Erklärungen.

Beispiel: Vermietung einer Immobilie in 2024

Falls Ihre Immobilie von Januar bis Juni 2024 vermietet war:

Sie müssen eine einzige Modelo-210-Erklärung im Januar 2025 für alle Mieteinnahmen 2024 einreichen.

Falls die Immobilie im zweiten Halbjahr 2024 nicht vermietet wurde:

Sie müssen zusätzlich eine separate Modelo-210-Erklärung für unterstelltes Einkommen bis 31. Dezember 2025 abgeben.

Kapitalertragssteuer für Nicht-Residenten (Modelo 210 bei Immobilienverkauf)

Falls eine Nicht-Residenten-Immobilie in Spanien verkauft wurde, muss innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum eine Kapitalertragssteuererklärung (Modelo 210) eingereicht werden.

  • Kapitalertragssteuer-Satz: 19% für alle Nicht-Residenten (EU und Nicht-EU).
  • Einbehaltung von 3% durch den Käufer: Der Käufer muss 3% des Verkaufspreises einbehalten und an das Finanzamt als Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer abführen.
  • Falls die geschuldete Steuer geringer ist als die einbehaltenen 3%, kann der Verkäufer die Rückerstattung der Differenz beantragen.

Direkte SEPA-Lastschriftzahlungen (Zweites Jahr der Nutzung)

Seit 2024 können Nicht-Residenten ihre Steuern per Lastschrift von einem SEPA-Bankkonto zahlen.

Allerdings gab es im ersten Jahr eine Verzögerung bei der Zahlungsabwicklung:

Steuern von Nicht-Residenten mit SEPA-Konten wurden ca. 20 Tage später abgebucht als bei Steuerpflichtigen mit spanischen Bankkonten.

Wichtige Erkenntnisse:

  • SEPA-Lastschrift funktioniert als Zahlungsmethode und ist eine praktische Alternative für Steuerpflichtige ohne spanisches Bankkonto.
  • Steuerzahler sollten jedoch mit Verzögerungen bei der Abbuchung rechnen.

Unterstelltes Einkommen: 2% vs. 1,1%

Falls eine Immobilie nicht vermietet wurde, unterliegt sie der Steuer auf unterstelltes Einkommen.

Allgemeine Regel:

Die Bemessungsgrundlage beträgt 2% des Katasterwertes (wie auf der IBI-Rechnung angegeben).

Ausnahme:

Falls die Gemeinde in den letzten 10 Jahren (seit 2014) eine allgemeine Kollektivrevision durchgeführt hat, gilt der reduzierte Satz von 1,1%.

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Verspätete Abgabe: Strafen & Zinsen

Falls die Fristen für 2025 nicht eingehalten werden, können folgende Strafen anfallen:

  • Mindestens 50% der geschuldeten Steuer als Strafe bei Aufforderung durch das Finanzamt.
  • Zusätzliche Zinsen auf unbeglichene Steuerbeträge.
  • Reduzierte Strafen bis zu 15%, wenn die Steuer freiwillig vor einer Aufforderung eingereicht wird.

Frühzeitige Einreichung über IberianTax hilft, Strafen zu vermeiden.

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