Kapitalertragssteuer für Nicht-Residenten
Die Kapitalertragssteuer für Nicht-Residenten gilt für nicht-residente Immobilienbesitzer, die ihre spanische Immobilie verkauft haben. Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkauft haben, müssen Sie den Gewinn, den Sie aus dem Verkauf erzielt haben, erklären und versteuern. Die Abgabe dieser Steuer erfolgt über das spanische Steuerformular Modelo 210 an die Agencia Tributaria (nationale Steuerbehörde).
Der Steuersatz für Kapitalerträge beträgt 19 %, und dieser Satz bleibt unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Steuerpflichtigen gleich.
Die Frist beträgt 4 Monate ab dem Datum des Verkaufs. So bleibt genügend Zeit, um alle notwendigen Informationen und Unterlagen für eine genaue Meldung zusammenzutragen.
Berechnung der Kapitalertragssteuer
Die Steuer wird auf die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Verkaufspreis, abzüglich der damit verbundenen Kosten, berechnet: ((Verkaufspreis + verbundene Kosten) - (Kaufpreis + verbundene Kosten)) x 19%.
Quellensteuer auf Kapitalerträge
Wenn eine Immobilie, die einem nicht residenten Steuerzahler gehört, in Spanien verkauft wird, ist der Käufer verpflichtet, 3 % des Verkaufspreises für die Kapitalertragssteuer des Verkäufers einzubehalten. Das bedeutet, dass der Käufer diesen Betrag vom Verkaufspreis abzieht und direkt an die Steuerbehörden abführt. Der Käufer muss dem Verkäufer eine Kopie des Modelo 211 (Quellensteuererklärung) vorlegen.
Der Verkäufer ist dann verpflichtet, diese Quellensteuer in seiner Kapitalgewinnsteuererklärung anzugeben und sie mit seiner endgültigen Steuerschuld zu verrechnen.
Wenn die berechnete Kapitalgewinnsteuer höher ist als die Quellensteuer, muss der Verkäufer die Differenz an die Steuerbehörden zahlen. Ist die Quellensteuer hingegen höher als die geschuldete Steuer, kann der Verkäufer den Überschuss von den Steuerbehörden zurückfordern.
Fallbeispiele
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für die Berechnung der Mieteinnahmensteuer.
Beispiel eins EU-Bürger, der eine Immobilie auf Mallorca verkauft - Einzeleigentümer |
Verkaufspreis: 100000€ |
Verkaufskosten: 4.000€ |
Kaufpreis: 60.000€ |
Kaufkosten: 6.000€ |
Quellensteuer: 3.000€ |
Ein Eigentümer: Deutsch |
Steuersatz EU: 19% |
Steuerberechnung: ((100.000 - 4000) - (60.000 + 6000)) x 19% = 5700€ - 3000€ = 2700€ |
Gesamt zu zahlen 2700€ |
Beispiel zwei Einwohner des UK, die eine Immobilie in Marbella verkaufen - Gemeinschaftseigentum |
Verkaufspreis: 260.000€ |
Verkaufskosten: 12.000€ |
Kaufpreis: 160.000€ |
Kaufkosten: 10.000€ |
Quellensteuer: 7.800€ |
Zwei Eigentümer: Britisch |
Steuersatz Nicht-EU: 19% |
Steuerberechnung: ((260000 - 12000) - (160000 + 10000)) x 19% = 18620€ - 7800€ = 10820€ |
Gesamt zu zahlen 10820€ |
Beispiel drei EU-Einwohner, der eine Immobilie in Teneriffa, Spanien, verkauft - Einzeleigentümer |
Verkaufspreis: 80000€ |
Verkaufskosten: 4.000€ |
Kaufpreis: 60.000€ |
Kaufkosten: 6.000€ |
Quellensteuer: 3.000€ |
Zwei Eigentümer: Französisch |
Steuersatz EU: 19% |
Steuerberechnung: (80.000 - 4000) - x (60.000 + 6000) x 19% =1900€ - 3000€ = - 1100€ |
Gesamtrückerstattung 1100€ |
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