Wie Sie Ihre IBI-Quittung in Almería herunterladen
February 8, 2024
Als nicht ansässiger Grundstückseigentümer in Almería ist es entscheidend sicherzustellen, dass Sie Ihren IBI-Beleg griffbereit haben, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung für fiktive Einkünfte einreichen. In dieser Anleitung führen wir Sie durch die unkomplizierten Schritte zum Herunterladen Ihres IBI-Belegs in Almería.
Das Verständnis der Bedeutung Ihres IBI-Belegs ist entscheidend, bevor Sie sich in den Download-Prozess vertiefen. Dieser Beleg enthält wichtige Details wie den Katasterwert und die Referenz Ihres Grundstücks, die für die genaue Ausfüllung Ihrer Einkommensteuererklärung für nicht ansässige Grundstücke in Spanien unerlässlich sind. Egal, ob Sie mit dem Immobilienbesitz vertraut sind oder gerade erst anfangen, mit Ihrem IBI-Beleg in der Hand garantieren Sie eine reibungslose und fehlerfreie Erfahrung bei der Einreichung der Grundsteuer.
Gelegentlich erhalten wir, wenn Grundsteuer (IBI)-Zahlungen direkt von unseren Bankkonten abgebucht werden, eine Bestätigung des Zahlungseingangs, jedoch nicht den tatsächlichen Beleg. In dieser Anleitung führen wir Sie durch den Prozess des Erhalts Ihres IBI-Belegs, wenn Sie eine Immobilie in Almería besitzen:
1. Zunächst müssen Sie auf den folgenden Link klicken: https://recaudacion.dipalme.org/, um das Virtuelle Steueramt des Provinzialrats von Almería zu besuchen.
2. Gehen Sie zum Abschnitt 'Anfragen' unten links auf der Seite und wählen Sie die Option 'Rechnung auf meinem Konto überprüfen'/ ‘check the bill charged to my account’.
3. Als Nächstes müssen Sie die Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen eingeben. Dies kann Ihre NIE-Nummer sein.
4. Wählen Sie dann das Dokument aus, das uns zur Verfügung steht. In diesem Fall handelt es sich um den Bankbeleg. Daher müssen wir 'Beleg'/'Receipt' auswählen.
5. Es wird nach der 'Wertidentifikation' gefragt. Dieser Wert wird auf verschiedene Arten referenziert, sollte jedoch immer maximal 22 Zeichen haben und als 'ID-Wert' detailliert sein.
6. Wenn Sie den Code eingeben, erhalten Sie die Möglichkeit, den Beleg herunterzuladen, auf dem Sie den Katasterwert finden werden.
Verständnis der Steuern für Nichtansässige in Spanien
Über die IBI-Steuer hinaus müssen nicht ansässige Grundstückseigentümer in Spanien verschiedene andere steuerliche Verpflichtungen erfüllen. Je nach Nutzung Ihrer Immobilie können Sie jährliche oder vierteljährliche Steuerpflichten haben, die eine Einreichung mit dem Steuerformular Modelo 210 erfordern.
Für ausschließlich persönlich genutzte Immobilien, egal ob das ganze Jahr über leer stehend oder nicht, ist die Einreichung des Modelo 210-Formulars für die unterstelltes Einkommen bis zum 31. Dezember für das Vorjahr unerlässlich. Im Gegensatz dazu ist bei Vermietung Ihrer Immobilie die vierteljährliche Einreichung des Modelo 210-Formulars für die Mieteinnahmen aus Vermietung erforderlich.
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