Wie man Modelo 210 einreicht, wenn man Eigentum in Spanien erbt?

October 10, 2024

Wie man Modelo 210 einreicht, wenn man Eigentum in Spanien erbt?

Das Erben von Eigentum in Spanien kann spannende Möglichkeiten bieten, bringt jedoch spezifische steuerliche Verpflichtungen mit sich. Zunächst muss die Erbschaftssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) bezahlt werden, bevor Sie das Eigentum rechtlich erhalten. Diese Steuer ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesdatum fällig, und der Satz variiert je nach Region. Der zu zahlende Betrag hängt auch vom Wert der Immobilie und Ihrer Beziehung zum Verstorbenen ab. Nach der Zahlung dieser Steuer und der Registrierung des Eigentums in Ihrem Namen sind Sie für laufende steuerliche Verpflichtungen verantwortlich, wie das Modelo 210.

Das Modelo 210 ist erforderlich, um die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR) in Spanien zu erklären. Als Nicht-Resident, der Eigentum erbt, müssen Sie dieses Formular einreichen, um Einkünfte aus der Immobilie zu deklarieren, auch wenn diese nicht vermietet ist. Wenn die Immobilie mehrere Eigentümer hat, müssen die Miteigentümer eine separate Modelo 210-Steuererklärung für ihren Anteil einreichen.

Für das Jahr, in dem der Verstorbene gestorben ist, müssen die Erben eine Modelo 210-Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag einreichen. Außerdem müssen sie die unterstellten Einkommen ab dem Todesdatum bis zum Jahresende melden, die ihren Eigentumszeitraum widerspiegeln.

In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte der Einreichung des Modelo 210 nach dem Erben von Eigentum in Spanien, einschließlich eines Beispiels zur Berechnung der fälligen Steuer.

Was ist Modelo 210?

Das Modelo 210 ist das Formular, das Nicht-Residenten verwenden müssen, um Steuern auf Einkünfte aus Eigentum in Spanien zu erklären und zu zahlen. Für Nicht-Residenten, die Immobilien erben, umfasst dies in der Regel die Meldung von Mieteinnahmen oder, wenn die Immobilie nicht vermietet ist, von unterstellten Einkommen. Die spanischen Steuerbehörden gehen davon aus, dass der Eigentumserwerb, selbst ohne Mieteinnahmen, ein theoretisches Einkommen generiert, das steuerpflichtig ist.

Wenn Sie die geerbte Immobilie vermieten, müssen Sie die tatsächlichen Mieteinnahmen deklarieren. Ist die Immobilie nicht vermietet, müssen Sie die unterstellten Einkommen erklären, die auf einem Prozentsatz des Katasterwerts (dem offiziellen Immobilienwert, der von der Gemeinde festgelegt wird) basieren. Die unterstellten Mieteinnahmen werden normalerweise mit 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts berechnet, je nach Lage der Immobilie.

Wann müssen Sie Modelo 210 einreichen?

Es gibt drei Hauptszenarien, in denen Nicht-Residenten das Modelo 210 einreichen müssen:

1. Wenn Sie die Immobilie vermieten:

Wenn die geerbte Immobilie vermietet ist, müssen Sie die Mieteinnahmen erklären. Diese Einkünfte werden zu einem festen Satz für Nicht-Residenten besteuert.

  • Einreichungszeitraum: Ab 2024 sollte das Modelo 210 jährlich innerhalb der ersten 20 Tage im Januar für die Einkünfte des Vorjahres eingereicht werden.

2. Wenn Sie die Immobilie nicht vermieten:

Auch wenn die Immobilie nicht vermietet ist, erwarten die spanischen Steuerbehörden von den Nicht-Residenten, dass sie unterstellte Einkommen deklarieren. Diese unterstellte Einkommen liegen normalerweise bei 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts der Immobilie, abhängig von der Gemeinde.

  • Einreichungszeitraum: Das Formular muss jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres eingereicht werden.

3. Wenn Sie die Immobilie verkaufen:

Beim Verkauf der geerbten Immobilie sind Sie verpflichtet, die Kapitalertragssteuer auf den Verkauf zu erklären. Wenn kein Gewinn erzielt wird, können Sie möglicherweise die einbehaltene Steuer mit dem Modelo 211 zurückfordern. Der Anschaffungswert und das Datum, die im Erbschaftsvertrag vermerkt sind, werden zur Berechnung der Kapitalertragssteuer verwendet.

  • Einreichungszeitraum: Sie müssen das Modelo 210 innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf einreichen.

Besondere Überlegungen für geerbtes Eigentum im Todesjahr

Beim Erben von Eigentum in Spanien haben die Erben spezifische Einreichungsverpflichtungen für das Jahr, in dem der Verstorbene gestorben ist:

  • Einkünfte bis zum Todestag melden:

Die Erben müssen ein Modelo 210 für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag für den Anteil des Verstorbenen an der Immobilie einreichen. So wird sichergestellt, dass die dem Verstorbenen zurechenbaren Einkünfte korrekt erklärt werden.

  • Unterstellte Einkommen nach dem Todestag melden:

Vom Todesdatum bis zum Jahresende müssen die Erben die unterstellten Einkommen für ihren Anteil an der geerbten Immobilie melden. Die unterstellten Einkommen basieren auf dem Katasterwert und werden anteilig auf die Erben verteilt.

Beispiel zur Berechnung der unterstellten Einkommen für 2023

Angenommen, eine Immobilie mit einem Katasterwert von 60.000 € wird von zwei Erben aus dem Vereinigten Königreich (Nicht-Residenten) geerbt. Der Prozentsatz der unterstellten Einkommen für die Immobilie beträgt 2 %, und der Steuersatz für Nicht-Residenten aus dem Vereinigten Königreich liegt bei 24 %. Der Verstorbene ist am 24. Mai 2023 gestorben. So wird die Steuer für jeden Erben in 2023 berechnet:

Berechnung der unterstellten Einkommen:

  • Katasterwert: 60.000 €
  • Prozentsatz der unterstellten Einkommen: 2 %
  • Jährliche unterstellte Einkommen: 60.000 € × 2 % = 1.200 €

Da es zwei Erben gibt, erklärt jeder die Hälfte dieser Einkommen:
1.200 € ÷ 2 = 600 € pro Erben (für das ganze Jahr).

Steuerschuld des Verstorbenen (1. Januar bis 24. Mai):
Der Verstorbene besaß die Immobilie vom 1. Januar bis zum 24. Mai, also 143 Tage im Jahr.

  • Anteil des Jahres, den der Verstorbene die Immobilie besaß: 143 ÷ 365 = 0,392 (39,2 % des Jahres).
  • Unterstellte Einkommen für den Eigentumszeitraum des Verstorbenen:
    1.200 € × 0,392 = 470,40 €.
  • Steuer für den Verstorbenen:
    470,40 € × 24 % = 112,90 €.

Unterstellte Einkommen für den Zeitraum nach dem Tod (24. Mai – 31. Dezember):
Vom Todesdatum (24. Mai) bis zum Ende des Jahres 2023 sind es 222 Tage des Eigentums. Der Anteil des Jahres, den sie die Immobilie besaßen, wird berechnet:
222 ÷ 365 ≈ 0,608 des Jahres.

  • Der Anteil jedes Erben an den unterstellten Einkommen für den Rest des Jahres:
    600 € × 0,608 = 364,80 €.
  • Steuer für jeden Erben:
    364,80 € × 24 % = 87,55 €.

Fazit

Die Einreichung des Modelo 210 nach dem Erben von Eigentum in Spanien kann komplex erscheinen, ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Verwaltung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen als Nicht-Residenten-Eigentümer. Durch das Verständnis, wann und wie Sie einreichen müssen, und durch die Sicherstellung, dass Sie über alle notwendigen Unterlagen verfügen, können Sie Strafen vermeiden und Ihre neuen Verpflichtungen effektiv verwalten. Bei Zweifeln ist es ratsam, sich von einem Steuerexperten beraten zu lassen, der sich mit der Besteuerung von Nicht-Residenten in Spanien auskennt. Bei IberianTax helfen wir Ihnen gerne, den Prozess zu durchlaufen und sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen einhalten.

Modelo 210 Spain IberianTax Non-resident tax