Wichtige Steuertermine für Nicht-Residenten mit Immobilieneigentum in Spanien (2024/2025)
November 14, 2024
Sind Sie als Nicht-Resident in Spanien Eigentümer einer Immobilie und suchen Sie Klarheit zu wichtigen Steuerterminen und -pflichten für 2024/2025? Dann sind Sie hier genau richtig. Hier finden Sie eine umfassende Übersicht über wichtige Fristen und steuerliche Verpflichtungen für Nicht-Residenten mit Eigentum in Spanien.
Steuerpflichten als Nicht-Resident in Spanien
Als Nicht-Resident in Spanien unterliegen Sie der Steuer auf Einkünfte, die aus spanischen Quellen stammen. Dazu gehören Einkünfte aus dem Eigentum an Immobilien, auch wenn diese nicht vermietet werden. Es gibt zwei Haupteinkommensarten, die für nicht-ansässige Immobilieneigentümer relevant sind:
- Unterstelltes Einkommen für nicht vermietete Immobilien: Wenn Sie in Spanien eine Immobilie besitzen, aber nicht vermieten, wird Ihnen gemäß spanischem Steuerrecht ein "unterstelltes Einkommen" zugeschrieben. Dieses hypothetische Einkommen basiert auf dem Katasterwert der Immobilie, auch wenn diese das ganze Jahr über leer steht und keine Mieteinnahmen generiert. Nicht-Residenten müssen dieses unterstellte Einkommen jährlich mit dem Steuerformular Modelo 210 erklären.
- Mieteinnahmen: Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien vermieten, unterliegen die daraus resultierenden Mieteinnahmen ebenfalls der Steuerpflicht, und Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung für Nicht-Residenten über das Modelo 210 einzureichen. EU-/EWR-Ansässige können bestimmte abzugsfähige Kosten geltend machen, während Nicht-EU-Bürger auf die Brutto-Mieteinnahmen besteuert werden. Ab 2024 erfolgt die Deklaration der Mieteinnahmen nur noch einmal jährlich und vereinfacht somit den Meldeprozess.
Wichtige Steuertermine für Nicht-Residenten in Spanien 2024/2025
1. Jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten für unterstelltes Einkommen
Für nicht vermietete Immobilien sind folgende Fristen zur Einreichung der jährlichen Steuererklärung Modelo 210 zu beachten:
Steuerjahr 2023:
- Abgabefrist: Nicht-Residenten müssen die Steuererklärung für unterstelltes Einkommen (Modelo 210) bis zum 31. Dezember 2024 abgeben.
- Lastschrifteinzug: Wenn Sie möchten, dass die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) die Steuer direkt von Ihrem spanischen Bankkonto abbucht, muss die Online-Einreichung bis zum 23. Dezember 2024 erfolgen.
Steuerjahr 2024:
- Abgabefrist: Nicht-Residenten müssen die jährliche Steuererklärung für unterstelltes Einkommen (Modelo 210) bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.
- Lastschrifteinzug: Bei Lastschrifteinzug muss die Online-Einreichung bis spätestens 23. Dezember 2025 erfolgen.
2. Jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten für Mieteinnahmen
Ab 2024 erfolgt die Meldung von Mieteinnahmen durch Nicht-Residenten jährlich anstelle der vierteljährlichen Abgabe und deckt die Einkünfte des gesamten Kalenderjahres (1. Januar bis 31. Dezember) ab. Wichtig zu beachten:
Für Mieteinnahmen im Jahr 2024:
- Abgabezeitraum: Die Steuererklärung für Mieteinnahmen ist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar 2025 einzureichen.
- Lastschrifteinzug: Bei Bezahlung per Lastschrift ist die Abgabe bis spätestens 15. Januar 2025 erforderlich.
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