Welche Steuern zahlen die im Ausland lebenden Spanier in Spanien?

November 20, 2022

Welche Steuern zahlen die im Ausland lebenden Spanier in Spanien?

Nach Angaben des INE erreichte die Zahl der im Ausland lebenden Spanier am 1. Januar 2022 2.742.605. Dies ist eine signifikante und wachsende Zahl, die Auswirkungen auf mehrere Bereiche hat, einschließlich der Besteuerung.

Spanische Expats sind auch in Spanien steuerpflichtig

Häufig fragen sich spanische Expats (wie viele andere nicht in Spanien ansässige Personen), ob sie in Spanien Steuern zahlen müssen, wenn sie im Ausland leben. Es herrscht die weit verbreitete Meinung, dass man, wenn man im Ausland lebt, nur in dem Land, in dem man wohnt, Steuern zahlt. Dies ist nur in bestimmten Fällen richtig. Ein hoher Prozentsatz dieser spanischen Bürger muss in Spanien Steuern zahlen, obwohl sie als nicht ansässige Steuerzahler gelten. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Bürger in Spanien wirtschaftliche Interessen in Form von Einkommen oder Vermögenswerten unterhält. Die Pflicht, in Spanien Steuern zu zahlen, besteht insbesondere für alle spanischen Bürger, die im Ausland wohnen, aber eine Immobilie im spanischen Hoheitsgebiet besitzen, sei es zur persönlichen Nutzung oder zur Vermietung. 

Wird die Immobilie für den Eigenbedarf genutzt, müssen nicht ansässige Spanier, wie auch Nichtansässige jeder anderen Staatsangehörigkeit, ein jährliches unterstelltes Einkommen aus der Immobilie angeben, unabhängig davon, ob sie daraus Einkünfte erzielen oder nicht.

Im Allgemeinen beträgt der zu deklarierende Betrag 2 % des Katasterwerts der Immobilie. Dieser Prozentsatz wird jedoch auf 1,1 % des Katasterwerts gesenkt, wenn die Immobilie in einer Gemeinde liegt, in der die Katasterwerte in den letzten zehn Jahren revidiert wurden. Auf diesen Betrag wird für Spanier mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ein Steuersatz von 19 % angewandt, in den übrigen Fällen von 24 %.

Wenn beispielsweise ein im Vereinigten Königreich ansässiger Spanier eine Immobilie in Spanien mit einem Katasterwert von 100.000 € besitzt, müsste er/sie je nach Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, zwischen 264 € und 480 € pro Jahr zahlen. 

Bei vermieteten Immobilien hingegen müssen Gebietsfremde die erzielten Einkünfte vierteljährlich erklären, ohne die Möglichkeit, die damit verbundenen Ausgaben abzuziehen, es sei denn, sie sind in der EU oder im EWR ansässig.

Ein Spanier mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, der eine Immobilie in Spanien zu einem monatlichen Betrag von 1.000 € mietet, muss also pro Quartal 720 € an den Fiskus für die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten zahlen, d. h. 2.880 € pro Jahr. Und dies unabhängig von den mit der Miete verbundenen Ausgaben, da die Vorschriften in diesen Fällen keinen Abzug von Ausgaben zulassen, was die Steuerlast für diese Gruppe erheblich erhöht.

Wichtiger Hinweis: Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen, mit einer Einreichungsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres.

Wie wird die Einkommensteuer für Nicht-Residenten erklärt?

In beiden Fällen erfolgt die Selbstveranlagung mit dem Formular 210, in dem die Steuererklärungen der nicht ansässigen Steuerpflichtigen zusammengefasst sind. 

Um die Steuer direkt online einzureichen, benötigen Sie ein digitales Zertifikat und einige Kenntnisse über die Website der Steuerbehörde. Es gibt jedoch auch Online-Lösungen, die es erleichtern, das Formular 210 schnell und online einzureichen.

Wer ist ein Nichtansässiger in Spanien?

Die Verordnung enthält keine Definition des Begriffs "Nichtansässiger", aber jede Person, die nicht die Voraussetzungen erfüllt, um als Steueransässiger in Spanien zu gelten, d. h. die keinen der folgenden Umstände erfüllt, ist ein Nichtansässiger:

- Er/sie hält sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf.

- Die Haupteinkommensquelle befindet sich direkt oder indirekt in Spanien.

Ebenso wird bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen, dass ein Steuerpflichtiger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, wenn der nicht rechtlich getrennte Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder gemäß den oben genannten Kriterien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben.

spanische Steuern Spanier Expats spanische Steuern Formular 210