Vermeidung der Doppelbesteuerung für nicht ansässige Immobilieneigentümer in Spanien

May 10, 2024

Vermeidung der Doppelbesteuerung für nicht ansässige Immobilieneigentümer in Spanien

Viele nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien stehen vor der Sorge der Doppelbesteuerung, bei der Steuern auf dasselbe Einkommen sowohl in Spanien als auch in ihrem Heimatland gezahlt werden. Das Verständnis und die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen können dieses Problem effektiv mildern.

 

Steuerpflichten für Nichtansässige 

Als nicht ansässiger Eigentümer von Immobilien in Spanien sind Sie verpflichtet, Folgendes zu tun:

  • Erklären und Steuern auf jedes Einkommen zahlen, das aus Ihren spanischen Immobilien generiert wird, wie Mieteinnahmen, Kapitalgewinne oder angenommenes Einkommen (angenommene Mieteinnahmen aus nicht tatsächlich vermieteten Immobilien). Formular 210 bei der spanischen Steuerbehörde einreichen, das für offizielle Steuerdokumentationen und zukünftige Abzüge unerlässlich ist.
  • Obwohl das Einkommen in der Regel in Spanien besteuert wird, müssen Immobilienbesitzer auch die Steuervorschriften ihres Heimatlandes beachten. Das allgemeine Prinzip, das von DBAs aufrechterhalten wird, besagt, dass das Einkommen zwar im Herkunftsland (in diesem Fall Spanien) besteuert werden kann, aber Ihr Heimatland dieses Einkommen ebenfalls besteuern kann. Sie können jedoch oft eine Steuerermäßigung für die bereits in Spanien gezahlten Steuern geltend machen und so eine Doppelbesteuerung vermeiden.

 

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung, wo Einkommen aus Immobilien besteuert wird. Das Kernprinzip dieser Abkommen besagt, dass Einkommen aus Immobilien in dem Land besteuert werden sollte, in dem sich die Immobilie befindet. Für nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien bedeutet dies, dass jegliches Einkommen, das aus ihren spanischen Immobilien generiert wird – ob aus Mieteinnahmen oder angenommenem Einkommen – in der Regel in Spanien besteuert wird.

Insbesondere weisen die meisten Doppelbesteuerungsabkommen das Recht zur Besteuerung von Immobilienvermögen dem Land zu, in dem sich die Immobilie befindet. Im Fall von Immobilien in Spanien gelten spanische Steuergesetze für dieses Einkommen.

Doppelbesteuerungsabkommen sind jedoch auch darauf ausgelegt, die Komplikation der Besteuerung in zwei Ländern zu verhindern, und sie etablieren klare Regeln, die es dem Heimatland des Immobilienbesitzers ermöglichen, dasselbe Einkommen zu besteuern, aber auch einen Steuerabzug oder eine Steuergutschrift für die in Spanien gezahlten Steuern zu gewähren, um so eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Diese Regelung stellt sicher, dass nicht ansässige Immobilienbesitzer nicht übermäßig durch Doppelbesteuerung belastet werden und von systematischen Steuererleichterungen profitieren können, die unter den Bedingungen der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und ihren Heimatländern bereitgestellt werden.

 

Doppelbesteuerungsabzug

Gemäß internationalen Steuervorschriften muss eine Doppelbesteuerung im Land des Steuerwohnsitzes korrigiert werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, die in einer anderen Gerichtsbarkeit geleisteten Zahlungen zu rechtfertigen. Die Einreichung von Formular 210 dient dazu, Ihre Steuerzahlungen in Spanien zu dokumentieren und dient als Nachweis für Steuerabzüge in Ihrem Heimatland. Es ist wichtig, Kopien aller offiziellen Steuerformulare und Belege aufzubewahren. Diese Dokumente sind für zukünftige steuerliche Bedürfnisse oder Prüfungen unerlässlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass nur die nicht ansässige Steuer vom Einkommensteuer im Heimatland abgezogen werden kann. Es ist nicht möglich, eine Steuergutschrift für lokale Steuern wie IBI, SUMA oder Müllabfuhrsteuer geltend zu machen, da diese lokalen Steuern nicht auf Einkommen, sondern auf Eigentum basieren und nicht von den Doppelbesteuerungsabkommen abgedeckt werden.

Bei IberianTax haben wir uns darauf spezialisiert, den Steuererklärungsprozess für nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien zu vereinfachen. Wir stellen sicher, dass Ihre Erklärungen innerhalb von 72 Stunden korrekt eingereicht werden, und stellen Kopien aller offiziellen Formulare für Ihre Aufzeichnungen und zukünftigen Referenzen zur Verfügung. Alle Formulare werden ordnungsgemäß in Ihrem persönlichen Dashboard gespeichert und stehen Ihnen jederzeit und von überall aus zur Verfügung.

Die Navigation durch Steuerpflichten in Spanien als Nichtansässiger muss keine entmutigende Aufgabe sein. Mit dem richtigen Wissen und der Unterstützung von IberianTax können Sie Ihre steuerlichen Pflichten effizient verwalten und die Komplikationen der Doppelbesteuerung vermeiden, sodass Sie die Vorteile Ihrer Immobilieninvestition sorgenfrei genießen können.

Modelo 210 non-resident Spain double taxation