Steuertermine für nicht in Spanien ansässige Immobilienbesitzer (2022)

July 12, 2022

Steuertermine für nicht in Spanien ansässige Immobilienbesitzer (2022)

Sind Sie als Nicht-Resident in Spanien registriert und auf der Suche nach den wichtigsten Steuer-Daten für das Kalenderjahr 2022? Dann sind Sie hier genau richtig. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fristen und Termine für nicht in Spanien ansässige Immobilienbesitzer im Jahr 2022.

Steuerliche Pflichten in Spanien

Als Nicht-Resident in Spanien zahlen Sie Steuern auf Einkünfte, die Sie aus Quellen in Spanien beziehen. Die Art der Steuer, die Sie zahlen, und die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung hängen von der Art Ihres Einkommens ab. Bei Immobilienbesitzern gibt es hauptsächlich zwei Arten von Einkommen:
 
  • Unterstelltes Einkommen aus nicht vermieteten Immobilien. Dieses Einkommen wird jedem nicht ansässigen Immobilieneigentümer zugerechnet, auch wenn die Immobilie das ganze Jahr über leer steht und keine Einkünfte erzielt werden. Sie müssen im Jahr nach dem Steuerjahr mit dem Formular 210 erklärt werden.
  • Mieteinnahmen. Angenommen, Sie haben Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien oder anderen Grundstücken erzielt. In diesem Fall müssen Sie vierteljährlich eine Steuererklärung für Nichtansässige abgeben, um Mieteinnahmen (und Ausgaben, wenn Sie in der EU oder im EWR ansässig sind) zu melden. Sie müssen vierteljährlich mit dem Formular 210 erklärt werden.

Jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten (unterstelltes Einkommen)

Frist für die Einreichung der jährlichen Steuererklärung für Nichtansässige (spanisches Steuerformular Modelo 210) für das Steuerjahr 2021: 31. Dezember 2022. Wenn Sie jedoch möchten, dass die Agencia Tributaria Ihre Steuerschuld am Fälligkeitstag automatisch von Ihrem spanischen Bankkonto einzieht, sollten Sie Ihre Online-Steuererklärung bis zum 23. Dezember einreichen.

Vierteljährliche Steuererklärung (Mieteinnahmen)

 

1. Quartal 2022

Frist für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten zur Erklärung von Einkünften aus der Vermietung der Immobilie im ersten Quartal 2022 (Januar bis März 2022): 20. April 2022

Bei Zahlung per Lastschrift gilt als Frist der 15. April 2022.

2. Quartal 2022

Frist für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten zur Erklärung von Einkünften aus der Vermietung der Immobilie im 2. Quartal 2022 (April bis Juni 2022): 20. Juli 2022.

Bei Zahlung per Lastschrift gilt als Frist der 15. Juli 2022.

3. Quartal 2022

Frist für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten zur Erklärung von Einkünften aus der Vermietung der Immobilie im 3. Quartal 2022 (Juli bis September 2022): 20. Oktober 2022.

Bei Zahlung per Lastschrift gilt als Frist der 15. Oktober 2022.

4. Quartal 2022

Frist für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten zur Erklärung von Einkünften aus der Vermietung der Immobilie im vierten Quartal 2022 (Oktober bis Dezember): 20. Januar 2023.

Bei Zahlung per Lastschrift gilt als Frist der 15. Januar 2023.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder sich vergewissern möchten, dass die oben genannten Fristen für Sie gelten, können Sie sich gerne an unser Steuerteam wenden: support@iberiantax.com

 
 
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