Steuern zahlen und einreichen als nicht-residenter Immobilienbesitzer in Spanien
September 7, 2021
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, steht die Frage, wie Sie Ihre Steuern als Nicht-Residenten zahlen sollen, wahrscheinlich nicht an erster Stelle, wenn Sie über Ihre Finanzen nachdenken. Es ist jedoch eine Frage, mit der Sie sich befassen müssen, wenn Sie nicht wollen, dass Ihnen das spanische Finanzamt im Nacken sitzt.
Auch wenn Sie in einem anderen Land leben und dort Ihre Steuern zahlen, müssen Sie als nicht ansässiger Immobilienbesitzer jedes Jahr mindestens eine spanische Steuererklärung (Formular 210 oder Modelo 210) pro Immobilie und Eigentümer abgeben, unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht.
So reichen Sie die spanischen Steuern für Nicht-Residenten von zu Hause aus ein
Wenn Sie auf unserer Website gelandet sind, müssen Sie möglicherweise das Formular 210 oder Modelo 210 einreichen. Kein Problem dank unserer Online-Steuererklärung, die speziell für nicht ansässige Immobilienbesitzer entwickelt wurde. Hier ist die Vorgehensweise:
1. Konto erstellen
Unser einfaches Verfahren macht die Einreichung Ihrer spanischen Steuer für Nicht-Residenten so einfach wie ein Kinderspiel. Nachdem Sie sich für eine Anmeldung bei IberianTax entschieden haben, können Sie ein Konto einrichten und mit der Bearbeitung Ihres Steuerfragebogens beginnen. Hier stellen wir Ihnen grundlegende Fragen über Sie und die Immobilie. Ihre Antworten werden in Ihrer ausgefüllten Steuererklärung wiedergegeben.
2. Starten Sie ein neues Formular 210
Sobald Sie auf "Formular 210 starten" klicken, werden Sie aufgefordert, folgende Angaben zu machen: die Art der Einkünfte, die Sie erklären möchten, das Steuerjahr/Quartal und die Anzahl der Immobilieneigentümer, die ihr Formular 210 einreichen möchten. Derzeit unterstützen wir die zwei folgenden Erklärungen:
Unterstelltes Einkommen für nicht vermietete Immobilien (Jahressteuererklärung)
Das "unterstellte Einkommen" muss von Immobilienbesitzern, die als Nicht-Residenten in Spanien gelten, für die Tage angegeben werden, an denen die Immobilie ihnen zur Verfügung steht und nicht vermietet ist. Auch wenn Sie kein Einkommen aus Ihrer spanischen Immobilie erzielen, müssen Sie daher ein "unterstelltes" Einkommen für die Tage angeben, an denen die Immobilie nicht vermietet war.
Diese Art von Einkommen wird einmal im Jahr, am 31. Dezember, berechnet. Die Steuererklärungen für das unterstellte Einkommen müssen im Laufe des folgenden Jahres und spätestens bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Ein Beispiel: Ein unterstelltes Einkommen, das am 31. Dezember 2021 fällig wird, muss im Jahr 2022 erklärt werden.
Nachfolgend einige Beispiele für die häufigsten Situationen, in denen Nicht-Residenten "unterstelltes Einkommen" erklären müssen:
- John hat eine Immobilie auf Lanzarote, die er nur zwei Monate lang genutzt hat. In der übrigen Zeit hat er das Haus nicht vermietet. John muss das unterstellte Einkommen für das gesamte Jahr 2021 erklären, da ihm die Immobilie das ganze Jahr über zur Verfügung stand, unabhängig davon, ob sie genutzt wurde oder nicht.
- Petra und Marcus verbrachten im Jahr 2021 30 Tage in ihrem Sommerhaus auf Mallorca und für den Rest des Jahres war die Immobilie vermietet. Im Jahr 2022 müssen sie für diese 30 Tage, d. h. für die Zeit, in der das Haus nicht vermietet war und ihnen somit zur Verfügung stand, das unterstellte Einkommen angeben. Außerdem müssen sie im Jahr 2021 vierteljährlich die Mieteinnahmen angeben.
- Mats kaufte am 15. November 2021 eine Immobilie in Marbella. Er hat die Immobilie bis zum Ende des Jahres weder vermietet noch genutzt. Mats muss im Jahr 2022 das unterstellte Einkommen für den Zeitraum zwischen dem Kaufdatum und dem 31. Dezember melden.
- Paul hat seine Immobilie am 5. März 2021 verkauft. Muss er das unterstellte Einkommen melden? Ja. Im Jahr 2022 muss er das unterstellte Einkommen für die Tage angeben, an denen ihm die Immobilie im Jahr 2021 zur Verfügung stand, d. h. für die Tage zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 5. März 2021, wenn die Immobilie nicht vermietet war.
Mieteinnahmen (vierteljährliche Steuererklärung)
Die Steuererklärung "Mieteinnahmen" ist von nicht in Spanien ansässigen Immobilienbesitzern auszufüllen, die ihre Immobilien in Spanien vermietet haben.
Die Mieteinnahmen fallen in jedem Quartal an und müssen innerhalb der ersten 20 Tage der Monate April, Juli, Oktober und Januar eingereicht werden. In jedem Einreichungszeitraum sollte der Eigentümer die im unmittelbar vorangegangenen Quartal erzielten Einkünfte angeben. So müssen Sie beispielsweise in den ersten 20 Tagen des Monats April 2022 die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2022 erzielten Mieteinnahmen angeben; im Juli 2022 müssen Sie die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2022 erzielten Mieteinnahmen angeben und so weiter.
Wichtiger Hinweis: Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen, mit einer Einreichungsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres.
Beispiel:
Im Jahr 2022 hat Stuart seine Immobilie von Juli bis September vermietet. Er muss die Mieteinnahmen für die Monate Juli, August und September innerhalb der ersten 20 Tage des Monats Oktober 2022 angeben. Im Jahr 2023 schließlich muss er auch das unterstellte Einkommen für den Teil des Jahres erklären, in dem die Immobilie nicht vermietet war (von Januar bis Juni und von Oktober bis Dezember).
3. Füllen Sie unseren einfachen Fragebogen mit der Hilfe unseres Support-Teams aus (falls erforderlich)
In den folgenden Abschnitten müssen Sie einige personenbezogene Daten jedes Eigentümers sowie einige Angaben zur Immobilie eingeben. Sie müssen die benötigten Informationen in die entsprechenden Felder eintragen. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen * gekennzeichnet und Sie können nicht zum nächsten Schritt übergehen, wenn Sie diese nicht ausfüllen.
Sie müssen die persönlichen Daten von so vielen Eigentümern ausfüllen, wie Sie ausgewählt haben. Nach dem spanischen Steuergesetz gilt jeder Eigentümer als separater Steuerzahler und daher muss ein Formular 210 oder Modelo 210 pro Eigentümer eingereicht werden. Wenn Sie also 2 oder mehr Eigentümer auswählen, werden wir ein Formular 210 pro Eigentümer erstellen. Glücklicherweise können Sie mit IberianTax mehrere Formulare 210 erstellen.
Die meisten der erforderlichen Daten sind leicht zu finden. Bei anderen Feldern, wie der Katasternummer oder dem Katasterwert, müssen Sie jedoch die Steuerbescheinigung Ihrer Gemeinde einsehen. In jedem Fall können Sie auf unser Support-Team zählen, das Ihnen zur Seite steht, falls Sie Hilfe benötigen.
Die Katasternummer ist die offizielle und obligatorische Identifikationsnummer für Steuerzwecke jeder spanischen Immobilie. Sie besteht aus einem alphanumerischen Code, der vom Katasteramt zugewiesen wird, so dass jede Immobilie eine eindeutige Katasternummer haben muss, mit der sie in der Katasterkartographie eindeutig lokalisiert werden kann. Die Katasternummer muss 20 Zeichen lang sein. Zum Beispiel 9372023VH5797S0001WX.
Der Katasterwert ("valor catastral") hingegen ist eine Bewertung der Immobilie, die von der Generaldirektion für Katasterwesen (Dirección General del Catastro), die zum Finanzministerium gehört, vorgenommen wird. Dieser Wert wird nur für Steuerzwecke verwendet und entspricht nicht dem Marktwert.
Sie finden diesen Wert auf Ihrer Grundsteuer, die in der Regel als IBI (Impuesto Bienes Inmuebles) bezeichnet wird und von der Gemeindeverwaltung ausgestellt wird, in der sich Ihre spanische Immobilie befindet. Im Spanischen wird er als "Valor catastral total" oder "Valor catastral" bezeichnet und setzt sich aus dem "Valor catastral construcción" (Katasterwert des Gebäudes) und dem "Valor catastral del suelo" (Katasterwert des Grundstücks) zusammen.
Wenn es um Mieteinnahmen geht, erhalten Sie außerdem eine detaillierte Checkliste der abzugsfähigen Ausgaben, die dazu beitragen, Ihre Steuer für Nicht-Residenten auf ein Minimum zu reduzieren.
4. Wählen Sie die Zahlungsmethode, überprüfen Sie Ihr Formular 210 und reichen Sie es mit IberianTax ein.
Die Informationen, die Sie während des Prozesses zur Verfügung gestellt haben, ermöglichen es unserer Software, Ihre Steuern unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung und der neuesten Kriterien des spanischen Finanzamtes zu berechnen.
Bevor Sie eine Verpflichtung eingehen, erhalten Sie eine Übersicht über die zu zahlende Steuer sowie eine Übersicht über die angegebenen Daten. Sie können alle Daten vor der Einreichung ändern oder später Ihre Steuererklärung vervollständigen.
An dieser Stelle müssen Sie auswählen, welche Zahlungsmethode Sie für die Zahlung der Steuer verwenden möchten. Wir bieten Ihnen bis zu drei verschiedene Zahlungsarten für denselben Preis an (einschließlich der Abwicklung der Steuerzahlung in Ihrem Namen).
Sobald Sie Ihre Steuererklärung eingereicht und unsere Gebühren bezahlt haben, reichen wir Ihre ausgefüllte Steuererklärung direkt bei dem Finanzamt (AEAT) ein. Nach der Einreichung wird Ihre Steuererklärung in Ihrem sicheren Kundenkonto gespeichert, wo sie sicher und leicht zugänglich ist, wann immer Sie sie benötigen.
Der gesamte Vorgang dauert nicht länger als 10 Minuten und setzt keine besonderen Steuerkenntnisse voraus.
Wenn Ihre Situation jedoch etwas komplizierter ist oder Sie die Unterstützung eines unserer zugelassenen Steuerberater wünschen, können Sie uns jederzeit unter contact@iberiantax.com erreichen.