Steuern beim Erben von Vermögen in Spanien verstehen

June 6, 2024

Steuern beim Erben von Vermögen in Spanien verstehen

Erben in Spanien können eine Reihe von Steuerpflichten mit sich bringen. Von Erbschaftssteuern bis hin zu Nichtansässigensteuern wie unterstellte Einkommen und Kapitalertragssteuer ist es wichtig, diese Anforderungen für eine effektive Nachlassverwaltung zu verstehen. Dieser Leitfaden bietet nicht ansässigen Immobilienbesitzern die notwendigen Informationen, um diese Verantwortlichkeiten sicher zu navigieren.

 

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien gilt für die Übertragung von Vermögenswerten, einschließlich Immobilien, von einer verstorbenen Person auf ihre Erben. Diese progressive Steuer erhöht sich mit dem Wert des Erbes und variiert je nach Region Spaniens. EU-Bürger können wählen, ob sie regionale oder staatliche Steuersätze anwenden möchten, während Nicht-EU-Bürger den staatlichen Steuersatz verwenden müssen.

Die Erbschaftssteuer muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers eingereicht werden. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate kann vor Ablauf der ersten Frist beantragt werden.

 

unterstellte Einkommensteuer (Steuern für Nichtansässige)

Beim Erben von Immobilien in Spanien sind die Erben ab dem Tod des Verstorbenen für die unterstellte Einkommensteuer haftbar.

Berechnung: Die unterstellte Einkommensteuer wird als 1,1% oder 2% des Katasterwerts der Immobilie berechnet und mit einem Satz von 19% für EU-Bürger und 24% für Nicht-EU-Bürger besteuert. Wenn beispielsweise der Katasterwert 300.000 € beträgt und die Immobilie am 1. März geerbt wird, wird die unterstellte Einkommensteuer für das Jahr für den Zeitraum vom 1. März bis zum 15. Dezember (290 Tage) berechnet.

Einreichung: Diese Steuer muss über das Steuerformular Modelo 210 erklärt und bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres gezahlt werden. Für eine am 1. März 2024 geerbte Immobilie wäre die Frist für die unterstellte Einkommensteuer der 31. Dezember 2025.

 

Kapitalertragssteuer (Steuern für Nichtansässige)

Entscheidet sich der Erbe dazu, die geerbte Immobilie zu verkaufen, fällt Kapitalertragssteuer auf die Differenz zwischen dem im Erbschaftssteuer angegebenen Wert der Immobilie und dem Übertragungs- (Verkaufs-) wert an.

Berechnung: Die Kapitalertragssteuer wird durch Subtrahieren des Anschaffungswerts (im Erbschaftssteuer angegebener Wert) vom Verkaufswert berechnet. Der Steuersatz beträgt 19% für EU-Bürger und 24% für Nicht-EU-Bürger. Wenn beispielsweise die Immobilie mit einem Wert von 500.000 € geerbt wurde und am 15. Dezember 2024 für 600.000 € verkauft wird, beträgt der Kapitalgewinn 100.000 €.

Abzugsfähige Ausgaben: Bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verkauf, wie Notargebühren, Anwaltskosten und Verbesserungen am Eigentum, können vom Kapitalgewinn abgezogen werden.

Zahlung und Einreichung: Die Kapitalertragssteuer muss innerhalb von vier Monaten ab dem Verkaufsdatum über das Steuerformular Modelo 210 eingereicht und gezahlt werden. Für einen Verkauf am 15. Dezember 2024 wäre die Frist für die Einreichung der 15. April 2025. Darüber hinaus muss der Käufer 3% des Kaufpreises als Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer des Verkäufers einbehalten.

 

Plusvalía Municipal (Städtische Kapitalertragssteuer)

Die Plusvalía Municipal ist eine lokale Steuer, die auf die Wertsteigerung des Grundstücks ab dem Zeitpunkt, an dem der Verstorbene das Eigentum erworben hat, bis zum Zeitpunkt des Todes und erneut zum Zeitpunkt des Verkaufs erhoben wird.

Berechnung: Diese Steuer basiert auf dem Katasterwert des Landes und der Anzahl der Jahre, die es im Besitz war. Die Steuersätze und Berechnungsmethoden variieren je nach Gemeinde.

Einreichung: Für die Erbschaft muss die Plusvalía Municipal-Steuer innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesdatum gezahlt werden. Für den Immobilienverkauf muss sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf bezahlt werden.

 

Kommunale Steuern

Grundsteuer (IBI): Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) ist eine jährliche Grundsteuer, die auf dem Katasterwert der Immobilie basiert. Sie wird der örtlichen Gemeinde gezahlt und ist ab dem Erwerbsdatum (dem Todesdatum des Verstorbenen) fällig.

Müllabfuhrsteuer: Diese örtliche Steuer deckt die Kosten für die Abfallentsorgungsdienste und wird in der Regel jährlich abgerechnet. Der genaue Betrag und das Zahlungsdatum hängen von der Gemeinde ab.

 

Ein Beispiel für eine Situation

Ein EU-Bürger, der am 1. März 2024 eine Immobilie auf den Balearischen Inseln im Wert von 500.000 € erbt und sie am 15. Dezember 2024 verkauft:

Erbschaftssteuer: Diese Steuer muss bis zum 1. September 2024 eingereicht werden. Nehmen Sie einen regionalen Erbschaftssteuersatz von 15% nach Freibeträgen an.

unterstellte Einkommensteuer: Der Katasterwert der Immobilie beträgt 300.000 €. Die unterstellte Einkommensteuer wird für 290 Tage (vom 1. März bis zum 15. Dezember) mit 1,1% von 300.000 € berechnet und mit 19% für EU-Bürger besteuert:

unterstellte Einkommen = 1,1% × 300.000 € = 3.300 × 290/365 = 2.617 €

Zahlbarer Steuerbetrag = 19% × 2,617€ = 497€

Dies muss bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden.

Kapitalertragssteuer: Wenn die Immobilie für 600.000 € verkauft wird, beträgt der Gewinn 100.000 €. Abzüglich abzugsfähiger Ausgaben kann dieser Betrag reduziert werden. Die zu zahlende Steuer beträgt:

19% × 100.000 € = 19.000 €

Dies muss bis zum 15. April 2025 eingereicht und gezahlt werden.

Plusvalía Municipal: Diese wird auf der Grundlage der Wertsteigerung des Katasterwerts des Landes vom Zeitpunkt des Erwerbs des Eigentums durch den Verstorbenen bis zum 1. März 2024 (Todesdatum) und erneut zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnet. Die Plusvalía Municipal für die Erbschaft muss bis zum 1. September 2024 gezahlt werden, und die für den Verkauf muss bis zum 14. Januar 2025 (30 Tage nach dem Verkauf) gezahlt werden.

Kommunale Steuern: Der Erbe muss auch die IBI und die Müllabfuhrsteuer ab dem Erbschaftsdatum zahlen.

 

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Spain Capital gains Imputed Income tax Modelo 210