Muss ich für eine Zweitwohnung in Spanien Steuern zahlen?

September 20, 2022

Muss ich für eine Zweitwohnung in Spanien Steuern zahlen?

Wenn Sie eine Zweitwohnung in Spanien haben, müssen Sie in Spanien Einkommenssteuer für Nichtansässige auf Ihre Immobilie zahlen, auch wenn Sie im Ausland leben und keine Einkünfte daraus erzielen.

In diesem Artikel finden Sie eine Zusammenfassung der häufigsten Situationen, in denen ein nicht ansässiger Steuerzahler eine Steuererklärung für eine Immobilie in Spanien abgeben muss.

Muss ich Steuern auf meine spanische Immobilie zahlen?

Ich vermiete meine Immobilie nicht:

Sie müssen die jährliche Steuererklärung für Nichtansässige einreichen, um ein unterstelltes oder angenommenes Einkommen aus der Immobilie zu erklären (auch wenn Sie kein Einkommen aus der Immobilie erzielen).

Der geldwerte Vorteil besteht aus 2 % des Katasterwerts der Immobilie oder 1,1 %, wenn in Ihrer Gemeinde innerhalb der letzten zehn Jahre eine allgemeine Revision der Katasterwerte stattgefunden hat.

Ich habe meine Immobilie im Jahr 2024 teilweise vermietet.

Sie müssen die jährliche Steuererklärung für Gebietsfremde für das unterstellte Einkommen abgeben, aber nur für die Tage, an denen die Immobilie NICHT vermietet war. Ein Beispiel:

Im Jahr 2024 verbrachten Petra und Markus 30 Tage in ihrer Zweitwohnung auf Mallorca. Für den Rest des Jahres wurde die Immobilie vermietet. Sie müssen im Jahr 2025 für 30 Tage, d. h. für die Zeit, in der das Haus nicht vermietet war, einen geldwerten Vorteil aus der Immobilie erklären. Darüber hinaus mussten sie im Jahr 2024 die Mieteinnahmen in einer gesonderten Steuererklärung angeben.

Ich habe meine Immobilie das ganze Jahr 2024 vermietet (365 Tage vermietet)

Da die Immobilie während des gesamten Steuerjahres 2024 vermietet war, sind Sie nicht verpflichtet, die jährliche Steuererklärung für unterstellte Einkommen abzugeben. Stattdessen müssen Sie die Mieteinnahmen im Jahr 2025 erklären, wobei die Frist für die Einreichung zwischen dem 1. und dem 20. Januar des Folgejahres liegt.

Ich habe meine Immobilie im Jahr 2024 gekauft.

Sie müssen die jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten einreichen, um ein unterstelltes Einkommen aus der Immobilie vom Kaufdatum bis zum 31. Dezember 2025 zu erklären. 

Betrachten wir als Beispiel die Situation, in der ein nicht ansässiger Steuerzahler, Timothy, am 15. November 2024 eine Immobilie in Marbella kaufte. Er hat die Immobilie bis zum Ende des Jahres weder gemietet noch genutzt. Timothy muss im Jahr 2025 ein unterstelltes Einkommen aus der Immobilie melden, allerdings nur vom Kaufdatum bis zum 31. Dezember.

Ich habe meine Immobilie im Jahr 2024 verkauft.

Wie im vorherigen Szenario müssen Sie die jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten einreichen, um ein unterstelltes Einkommen für die Immobilie ab dem 1. Januar 2024 bis zum Verkaufsdatum zu deklarieren. 

Für jedes der oben genannten Szenarien ist das entsprechende Formular "Modelo 210". Wenn Sie mehr über dieses Steuerformular wissen möchten, lesen Sie diesen Artikel

Höhe der Steuer für eine Zweitwohnung

Die Höhe der Steuer, die Sie als Nichtansässiger für Ihren Zweitwohnsitz in Spanien zahlen müssen, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Dem Katasterwert ("Valor Catastral") Ihres Zweitwohnsitzes gemäß der letzten lokalen Steuerbescheinigung.
  • Der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, da sie den anwendbaren unterstellten Prozentsatz auf 2 % oder 1,1 % festlegt.
  • Das Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, da es den anwendbaren Steuersatz bestimmt (24 % oder 19 %).

Lassen Sie uns ein klares Berechnungsbeispiel für das Steuerjahr 2024 geben:

  • Katasterwert: 45986.60€
  • Gemeinde > Mijas (Malaga): 2% kalkulatorischer Prozentsatz, da die letzte allgemeine Revision von Catastro nicht innerhalb der letzten 10 Jahre stattgefunden hat. Quelle: Website der Agencia Tributaria.
  • Tax Rate > Deutschland: 19% (EU)
  • Die Immobilie wurde im Jahr 2024 nicht vermietet.

Steuerschuld = 45986,60 x 2% x 19% x 365/365 = 174,75€

Wie oben beschrieben, würde sich die endgültige Steuerschuld auf 174,75 € belaufen, die unter Berücksichtigung des Eigentumsanteils auf die Anzahl der Eigentümer aufgeteilt werden sollte.

Andere Steuern, die Sie für Ihre spanische Immobilie zahlen müssen

Lokale Grundsteuer

Neben der Steuer für Nicht-Residenten müssen Immobilienbesitzer auch eine lokale Steuer auf ihre spanische Immobilie zahlen, die in der Regel als IBI bezeichnet wird. Die Gemeinde, in der sich Ihr Zweitwohnsitz befindet, wird Sie über die zu zahlende Grundsteuer informieren. Diese Steuer wird vom Ayuntamiento oder von der regionalen Steuerbehörde (Patronato, SUMA, etc.) erhoben.

Vermögenssteuer

Mit Ausnahme einiger Regionen, wie z. B. Andalusien und Madrid, können Nicht-Residenten der Vermögenssteuer unterliegen, wenn der Wert der erworbenen Immobilie einen bestimmten Betrag übersteigt (in der Regel 700.000 €).

Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an support@iberiantax.com. 

 
non-resident tax spain Modelo 210 Tax form 210 property taxes