Kapitalertragssteuer in Spanien für Nicht-Residenten

July 19, 2023

Kapitalertragssteuer in Spanien für Nicht-Residenten

Wenn Sie eine nicht in Spanien ansässige Person sind, die Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten in Spanien erzielt hat, ist es wichtig, die Feinheiten der Kapitalgewinnsteuer zu verstehen. Der Umgang mit den steuerlichen Verpflichtungen und Anforderungen kann komplex sein, aber keine Angst! In diesem umfassenden Leitfaden gehen wir auf die Details der Kapitalertragssteuer in Spanien für Nicht-Residenten ein und geben Ihnen das Wissen an die Hand, um den Prozess mit IberianTax einfach und effektiv zu bewältigen.

Was ist die Kapitalertragssteuer?

Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer, die auf die Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten, in der Regel Immobilien oder Grundstücken, erhoben wird. Im Zusammenhang mit Nicht-Residenten in Spanien gilt die Kapitalertragssteuer für Einzelpersonen und Unternehmen, die Vermögenswerte in Spanien verkaufen und aus diesen Transaktionen Kapitalgewinne erzielen.

Berechnung der Kapitalgewinne

Bei der Berechnung des Kapitalgewinns wird der Verkaufspreis des Vermögenswerts von den Anschaffungskosten (Kaufpreis) abgezogen, um den Gewinn zu ermitteln. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass bestimmte Ausgaben, die direkt mit dem Erwerb und dem Verkauf zusammenhängen, wie z. B. Rechtskosten, Steuern und Verbesserungskosten, vom steuerpflichtigen Kapitalgewinn abgezogen werden können.

Steuersätze für Nicht-Residenten

Für nicht in Spanien ansässige natürliche Personen beträgt der Steuersatz für Kapitalerträge pauschal 19 % für Einwohner der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und für Personen, die nicht in der EU oder im EWR ansässig sind. Es ist wichtig, sich über alle Änderungen der Steuersätze auf dem Laufenden zu halten, da sie manchmal überarbeitet werden!

Quellensteuer

Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen nicht ansässigen Steuerpflichtigen, muss der Käufer 3 % des Verkaufspreises für die Kapitalertragssteuer des Verkäufers einbehalten. Diese 3 % werden von der endgültig fälligen Steuer abgezogen. Übersteigen die 3 % die endgültig fällige Steuer (z. B. wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wird), kann der Verkäufer die 3 % durch Einreichung der Kapitalertragssteuererklärung zurückfordern.

Melde- und Einreichungspflichten

Nichtansässige, die Kapitalgewinne aus dem Verkauf von spanischen Vermögenswerten erzielt haben, müssen innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum eine Steuererklärung für Nichtansässige (Modelo 210) einreichen. Diese Steuererklärung muss genaue Angaben zu den Veräußerungsgewinnen und zu allen anwendbaren Abzügen enthalten. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Transaktionen regelmäßig von den spanischen Steuerbehörden überwacht werden, da spanische Notare diese Transaktionen an die Behörden melden, daher ist die Einhaltung der Melde- und Einreichungspflichten von entscheidender Bedeutung, um Strafen und Zinsbelastungen durch die spanische Steuerbehörde zu vermeiden.

Abzüge und zulässige Ausgaben

Um Ihre Steuerschuld zu optimieren, ist es wichtig, die Abzüge und zulässigen Ausgaben zu berücksichtigen, die bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer geltend gemacht werden können. Zu diesen Abzügen können Erwerbskosten wie Notar-, Anwalts- und Grundbuchgebühren, Mehrwertsteuer oder Grunderwerbssteuer, Verbesserungsaufwendungen und andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Verkauf, z. B. Maklergebühren und Plusvalia-Steuer, gehören. Eine ordnungsgemäße Dokumentation und die Kenntnis der Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Abzüge sind unerlässlich.

Steuerabkommen mit anderen Ländern

Viele Länder auf der ganzen Welt haben mit Spanien Steuerabkommen geschlossen, die darauf abzielen, Doppelbesteuerung zu vermeiden und den Steuerzahlern einige Vorteile zu bieten. In allen von Spanien unterzeichneten Steuerabkommen ist festgelegt, dass alle Kapitalerträge aus spanischen Immobilien in Spanien besteuert werden müssen. Im Falle einer Doppelbesteuerung sollte das Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, Ihnen erlauben, die in Spanien gezahlten Steuern abzuziehen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Angesichts der Komplexität der Kapitalertragssteuer und ihrer potenziellen Auswirkungen auf Ihre finanziellen Verpflichtungen wird dringend empfohlen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Dienst wie IberianTax kann Ihnen wertvolle Ratschläge geben, die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Pflichten in Spanien zu optimieren.

Wie Sie Ihre Kapitalertragssteuer mit IberianTax einreichen

IberianTax ist ein Online-Steuererklärungsdienst, der speziell für nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien entwickelt wurde. Unsere benutzerfreundliche Software vereinfacht die Berechnung und Einreichung der Kapitalertragssteuer und ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuererklärung schnell und einfach einzureichen. Dank unseres Fachwissens und unserer regelmäßig aktualisierten Steuertools können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Steuern korrekt berechnet werden. 

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