Häufige Fehler beim Einreichen des Modelo 210 und wie sie vermieden werden können
May 16, 2024
Die Einreichung des Steuerformulars Modelo 210 ist eine wesentliche steuerliche Verpflichtung für Nichtresidenten-Immobilienbesitzer in Spanien. Allerdings können mehrere häufige Fehler den Prozess verkomplizieren und zu Strafen führen. Als die erste Steuererklärungssoftware für Nichtresidenten in Spanien ist IberianTax hier, um Sie durch diese Fehler zu führen und wie Sie sie vermeiden können.
Festlegung des Katasterwerts
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung des Katasterwerts mit anderen Immobilienwerten wie dem Erwerbswert oder dem Referenzwert. In Spanien hat jeder Wert einen anderen Zweck:
- Erwerbswert: Der Preis, zu dem die Immobilie gekauft wurde, zuzüglich der Erwerbskosten.
- Katasterwert (Valor Catastral): Der Wert ist auf dem IBI (Immobiliensteuer)-Beleg zu finden. Es ist ein administrativer Wert, der von der Dirección General de Catastro, die vom Finanzministerium abhängt, vergeben wird. Der Katasterwert ist in der Regel niedriger als der Referenzwert und der Erwerbswert.
- Referenzwert (Valor de Referencia): Ein administrativer Wert, der von der Dirección General de Catastro bestimmt wird und für die Grunderwerbsteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer verwendet wird.
Um diese Verwechslung zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Katasterwert verwenden, wenn Sie das Modelo 210 ausfüllen. Dieser Wert ist auf dem IBI-Beleg zu finden. Überprüfen Sie, ob der Wert, den Sie verwenden, der richtige ist und nicht mit anderen Immobilienwerten verwechselt wird.
Verwendung des falschen Zurechnungssatzes
Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwendung des falschen Zurechnungssatzes zur Berechnung des fiktiven Einkommens. Viele Steuerzahler wenden fälschlicherweise 1,1% anstatt 2% an. Die korrekten Sätze sind:
1,1%: Für Immobilien, deren Katasterwert in den letzten zehn Jahren als Ergebnis eines allgemeinen kollektiven Bewertungsverfahrens überprüft und aktualisiert wurde. Individuelle Überprüfungen der Katasterwerte haben keinen Einfluss auf den anwendbaren fiktiven Prozentsatz.
2%: Für Immobilien, deren Katasterwert in den letzten zehn Jahren nicht durch ein allgemeines kollektives Bewertungsverfahren überprüft wurde.
Das Finanzamt veröffentlicht die Liste der Gemeinden, die den reduzierten Zurechnungssatz von 1,1% anwenden können. Um Genauigkeit zu gewährleisten, überprüfen Sie das Überprüfungsdatum des Katasterwerts Ihrer Immobilie auf dem IBI-Beleg oder der Liste der Gemeinden, die den Satz von 1,1% anwenden können. Wenn der Wert im Rahmen eines allgemeinen kollektiven Bewertungsverfahrens in den letzten zehn Jahren überprüft wurde, verwenden Sie 1,1%. Andernfalls wenden Sie 2% an.
Die Steuererklärungssoftware von IberianTax ist 100% genau und verwendet den korrekten Prozentsatz.
Erklärung des Eigentums als zu 100% im Besitz eines einzigen Eigentümers
Ein weiterer häufiger Fehler ist die Erklärung, dass das Eigentum zu 100% einem einzigen Eigentümer gehört, wenn es tatsächlich zwei oder mehr Personen gehört. Im Gegensatz zum IBI erfordert das Modelo 210, dass jeder Eigentümer seine eigene Erklärung gemäß seinem Eigentumsanteil einreicht, anstatt eine einzige Erklärung pro Immobilie abzugeben.
Um Inkonsistenzen und mögliche Strafen zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass jeder Eigentümer sein eigenes Modelo 210 gemäß seinem Eigentumsanteil einreicht.
Erklärung des Garagen- und Lagerraums zusammen mit der Immobilie
Ein weiterer häufiger Fehler ist die Erklärung des Parkplatzes und des Lagerraums zusammen mit der Hauptimmobilie. Wenn die Garage und der Lagerraum unterschiedliche Katasterreferenzen und -werte haben, müssen sie separat erklärt werden.
Um diesen Fehler zu vermeiden, überprüfen Sie, ob die Garage und der Lagerraum separate Katasterreferenzen haben. Wenn ja, reichen Sie separate Erklärungen für jeden ein.
Nichtnutzung aller abzugsfähigen Ausgaben
Bei Mieteinnahmen ist es ein häufiger Fehler, nicht alle gesetzlich zulässigen abzugsfähigen Ausgaben zu nutzen, wie z. B. die Abschreibung der Immobilie. Dieses Versäumnis kann dazu führen, dass höhere Steuern gezahlt werden als nötig.
Um sicherzustellen, dass Sie nicht zu viel bezahlen, stellen Sie sicher, dass Sie über alle zulässigen abzugsfähigen Ausgaben informiert sind und diese in Ihrer Erklärung angeben. Beispiele für abzugsfähige Ausgaben sind:
- Abschreibung der Immobilie
- Kosten der Hausverwaltung
- Kommunalsteuern
- Gebühren für die Immobilienverwaltung
Das Einbeziehen dieser Ausgaben in Ihre Erklärung kann Ihre zu versteuernde Basis erheblich reduzieren.
Versäumnis, die Erklärung einzureichen
Überraschenderweise ist es ein häufiger Fehler, die Erklärung überhaupt nicht einzureichen. Viele Steuerzahler denken, dass sie nur die IBI oder SUMA bei der lokalen Verwaltung bezahlen müssen und vergessen über die staatliche Erklärung zur Einkommensteuer für Nichtresidenten, die bei der spanischen Steuerbehörde eingereicht werden muss.
Um diese kritische Verpflichtung nicht zu übersehen, denken Sie daran, dass Sie zusätzlich zur Zahlung lokaler Steuern wie der IBI oder SUMA das Modelo 210 bei der spanischen Steuerbehörde einreichen müssen, auch wenn die Immobilie für den persönlichen Gebrauch oder leer steht. Behalten Sie Ihre Steuerverpflichtungen im Blick und setzen Sie Erinnerungen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Einreichungen erfüllen.
Versäumte Fristen
Ein weiteres häufiges Problem sind versäumte Fristen. Je nach Art des Einkommens gelten unterschiedliche Fristen:
Unterstelltes Einkommen: Muss jederzeit während des folgenden Jahres gemeldet werden, jedoch spätestens am 31. Dezember.
Mieteinnahmen (ab 2024): Müssen im folgenden Jahr innerhalb der ersten 20 Tage im Januar gemeldet werden.
Kapitalgewinne: Müssen innerhalb von 4 Monaten ab dem Verkaufsdatum gemeldet werden.
Um konform zu bleiben, markieren Sie diese Fristen in Ihrem Kalender und stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb der angegebenen Zeiträume einreichen.
Zusätzliche Tipps zur Vermeidung von Fehlern
Halten Sie Ihre Unterlagen Organisiert
Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente, wie den IBI-Beleg, griffbereit haben, wenn Sie das Modelo 210 ausfüllen. Eine ordentliche Organisation Ihrer Unterlagen kann den Einreichungsprozess vereinfachen und Fehler vermeiden.
Überprüfen Sie Ihre Informationen Doppelt
Überprüfen Sie alle Details zweimal, bevor Sie das Formular einreichen. Dazu gehören Namen, Steueridentifikationsnummern und numerische Werte. Eine doppelte Überprüfung kann kleinere Fehler erkennen, die später zu Komplikationen führen könnten.
Verwenden Sie IberianTax für eine problemlose Einreichung
Statt diese Komplexitäten alleine zu navigieren, ziehen Sie in Erwägung, IberianTax zu verwenden. Unsere Plattform vereinfacht den Prozess der Einreichung des Modelo 210, indem sie Sie Schritt für Schritt anleitet und sicherstellt, dass alle Details korrekt eingegeben werden. Mit IberianTax können Sie häufige Fehler vermeiden und die Einhaltung der spanischen Steuervorschriften mühelos sicherstellen.
Bleiben Sie über Steuervorschriften Informiert
Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern. Bleiben Sie über alle Aktualisierungen informiert, die Ihre Verpflichtungen als nichtansässiger Immobilienbesitzer beeinflussen könnten. IberianTax bietet regelmäßige Updates und Ressourcen, um Sie über relevante Änderungen im Steuerrecht zu informieren.
Bei IberianTax sind wir darauf spezialisiert, nichtansässigen Immobilienbesitzern in Spanien bei der Navigation ihrer Steuerverpflichtungen zu helfen. Unsere Software ist darauf ausgelegt, den Steuererklärungsprozess unkompliziert und fehlerfrei zu gestalten. Durch die Nutzung von IberianTax können Sie sicherstellen, dass Ihr Modelo 210 korrekt und rechtzeitig eingereicht wird, um kostspielige Fehler und Strafen zu vermeiden. Vermeiden Sie diese häufigen Fehler bei der Einreichung des Modelo 210, um Zeit, Geld und rechtliche Komplikationen zu sparen. Bleiben Sie informiert und überprüfen Sie die Details immer doppelt, bevor Sie Ihre Erklärung einreichen. Für ein nahtloses und genaues Steuererlebnis vertrauen Sie darauf, dass IberianTax Ihre Modelo 210-Bedürfnisse übernimmt.