Fordern Sie Ihre Quellensteuer auf Dividenden in Spanien zurück: Ein umfassender Leitfaden für nicht-ansässige Steuerzahler

April 30, 2024

Fordern Sie Ihre Quellensteuer auf Dividenden in Spanien zurück: Ein umfassender Leitfaden für nicht-ansässige Steuerzahler

Fordern Sie Ihre Quellensteuer auf Dividenden in Spanien zurück: Ein umfassender Leitfaden für nicht ansässige Steuerzahler Haben Sie in spanische Unternehmen investiert und Dividenden erhalten? Als nicht ansässiger Steuerzahler in Spanien unterliegen diese Dividenden standardmäßig einer Quellensteuer von 19 %. Je nach den Steuerabkommen zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland haben Sie jedoch möglicherweise Anspruch auf einen niedrigeren Quellensteuersatz oder sogar eine vollständige Rückerstattung des einbehaltenen Betrags.

 

Verständnis der Quellensteuer und der Doppelbesteuerungsabkommen

Es ist wichtig, sowohl den einbehaltenen Prozentsatz Ihrer Dividenden als auch die geltende Grenze des Doppelbesteuerungsabkommens zu kennen, um die potenziell erstattungsfähige Quellensteuer auf Ihre spanischen Dividenden zu ermitteln:

Quellensteuer

Wenn Sie Dividenden von einem spanischen Unternehmen erhalten, ist das Unternehmen verpflichtet, 19 % des Brutto-Dividendenbetrags als Quellensteuer einzubehalten. Diese Quellensteuer soll die Steuern abdecken, die Sie auf die Dividenden in Spanien schulden.

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen sind Abkommen zwischen Ländern, die darauf abzielen, eine Doppelbesteuerung von Einkommen, das in beiden Ländern erzielt wurde, zu verhindern. Sie legen in der Regel die Steuersätze und Regeln fest, die auf verschiedene Arten von Einkommen, einschließlich Dividenden, anwendbar sind.

Mit einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland können Sie überschüssige Quellensteuer auf Ihre spanischen Dividenden zurückfordern. Das bedeutet, dass Sie eine Rückerstattung für den Unterschied zwischen dem tatsächlich angewendeten Steuersatz (in der Regel 19 %) und dem niedrigeren Satz, der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt ist (der 15 % oder ein reduzierter Satz sein könnte), erhalten können.

Beispiel: Angenommen, Sie sind ein nicht ansässiger Steuerzahler und halten Investitionen in einem spanischen Unternehmen. Sie erhalten eine Bruttodividende von 2.000 €. Standardmäßig behält das Unternehmen 19 % Quellensteuer ein, was zu einer Abzugssteuer von 380 € (2.000 € * 19 %) und einer Netto-Dividendenzahlung von 1.620 € führt. Stellen Sie sich jedoch vor, Ihr Land hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien, das einen niedrigeren Quellensteuersatz von 15 % für Dividenden festlegt. In diesem Szenario sollte der angemessene Quellensteuerbetrag 300 € betragen (2.000 € * 15 %). Da die angewendete Quellensteuer (19 %) höher ist als der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Satz (15 %), haben Sie Anspruch auf die Rückforderung des Unterschieds von 80 € (380 € einbehalten - 300 € Doppelbesteuerungsabkommen Satz).

 

Schritte zur Rückforderung überschüssiger Quellensteuer

1. Sammeln Sie erforderliche Unterlagen: Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich:

  • Nachweis über Dividendeneinkünfte (z. B. Quellensteuerbescheinigung, Kontoauszug)
  • Bescheinigung über die Steueransässigkeit in Ihrem Wohnsitzland
  • Bescheinigung des Bankkontoinhabers, auf das die Rückerstattung erfolgen soll.

2. Berechnen Sie die überschüssige Quellensteuer: Berechnen Sie den Unterschied, der die überschüssige Quellensteuer darstellt, die Sie zurückfordern können. Bei IberianTax können wir Ihnen helfen, den potenziellen Anspruch zu berechnen.

3. Reichen Sie Ihre Forderung ein: Reichen Sie Ihre Forderung auf Rückerstattung der überschüssigen Quellensteuer mit dem Formular Modelo 210 ein.

4. Zeitplan und Bearbeitung: Die spanischen Steuerbehörden bearbeiten in der Regel Anträge innerhalb von 6 Monaten. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Rückerstattung direkt auf Ihr Bankkonto.

 

Einreichungsfrist

Die Einreichungsfrist beginnt in der Regel am 1. Februar des folgenden Jahres. Der Gesamtanspruchszeitraum beträgt vier Jahre.

Angenommen, ein deutscher Steuerresident erhielt im Januar 2023 Dividenden von Banco Santander in Spanien. Es wurde die standardmäßige Quellensteuer von 19 % erhoben, aber das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien ermöglicht einen niedrigeren Satz von 15 %. Der Steuerpflichtige kann die 4 % Differenz (19 % einbehalten - 15 % Doppelbesteuerungsabkommen Satz) durch Einreichung eines Antrags bei den spanischen Steuerbehörden zurückfordern. Während die Frist für die Einreichung des Antrags in der Regel auf den 1. Februar des folgenden Jahres fällt (in diesem Fall der 1. Februar 2024), hat der Steuerpflichtige in der Regel vier Jahre Zeit, um die Rückforderung vorzunehmen.

Bei IberianTax bieten wir eine nahtlose Lösung, um Ihre überschüssige Quellensteuer auf spanische Dividenden zurückzufordern. Unser Team von Steuerexperten kann Sie durch jeden Schritt führen, von der Identifizierung des geltenden Doppelbesteuerungsabkommenssatzes bis zur Einreichung Ihres Anspruchs bei den spanischen Steuerbehörden. Kontaktieren Sie noch heute IberianTax und lassen Sie uns Ihren Steuerrückerstattungsprozess vereinfachen!

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