Entdecken Sie das Beckham-Gesetz: Steuervergünstigungen für Expatriates in Spanien

May 23, 2024

Entdecken Sie das Beckham-Gesetz: Steuervergünstigungen für Expatriates in Spanien

Ziehen Sie als Expatriate aus beruflichen Gründen nach Spanien? Das Verständnis des Beckham-Gesetzes, auch bekannt als „Impatriate-Gesetz“, kann Ihnen helfen, erheblich Steuern zu sparen. Dieses spezielle Steuerregime ermöglicht es qualifizierten Personen, von einem niedrigeren Steuersatz auf ihr weltweites Arbeitseinkommen zu profitieren, was Spanien zu einem attraktiven Ziel für ausländische Fachkräfte macht.

Egal, ob Sie ein hochrangiger Manager, digitaler Nomade oder neu ernannter Unternehmensadministrator sind, dieser Leitfaden führt Sie durch die Vorteile, die Zulassungskriterien und den Antragsprozess des Beckham-Gesetzes.

Was ist das Beckham-Gesetz?

In Spanien gibt es die Möglichkeit, von einem speziellen Steuerregime, dem sogenannten „Beckham-Gesetz“, zu profitieren, das es ermöglicht, auf das weltweite Arbeitseinkommen zu einem niedrigeren Satz besteuert zu werden. Dies gilt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien ansässig waren und aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen.

Obwohl es kein offizielles Gesetz namens „Beckham-Gesetz“ gibt, wird es so genannt, weil es eingeführt wurde, um dem Fußballspieler David Beckham zu helfen, als er bei Real Madrid spielte. Die Gesetzgebung wurde jedoch seitdem geändert und Athleten können dieses Regime nicht mehr in Anspruch nehmen.

 

Wie war die Steuersituation vor dem Beckham-Gesetz?

Vor 2005 galten Ausländer, die sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhielten, als steuerlich ansässig und mussten die spanische Einkommensteuer (IRPF) auf ihr weltweites Einkommen zahlen, wobei die Steuersätze bis zu 47% betrugen. Diese hohe Steuerbelastung führte zu Beschwerden vieler Expatriates und zur Einführung des Beckham-Gesetzes.

 

Hauptvorteile des Beckham-Gesetzes

Das Beckham-Gesetz bietet mehrere erhebliche Steuervergünstigungen für qualifizierte Personen, die aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Detail:

Pauschaler Steuersatz

  • Vereinfachte Besteuerung: Personen, die sich qualifizieren und weniger als 600.000 Euro an Arbeitseinkommen erzielen, profitieren von einem Pauschalsteuersatz von 24%. Dies ist niedriger als die progressiven Steuersätze, die für spanische Steuerzahler gelten und bis zu 47% betragen können.
  • Planungssicherheit: Der Pauschalsatz vereinfacht die Steuerplanung und bietet Sicherheit hinsichtlich der zu zahlenden Steuerhöhe.

Zum Beispiel verdient John, ein hochrangiger ausländischer Manager, ein Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro. Wenn er nach Spanien zieht und dieses Regime in Anspruch nimmt, wird er mit 24% auf sein Einkommen besteuert, anstatt mit den für spanische Steuerzahler geltenden 32%.

Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Einkommen

  • Keine Besteuerung nicht-spanischer Einkünfte: Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und andere außerhalb Spaniens erzielte Einkünfte werden in Spanien nicht besteuert. Dies ist besonders vorteilhaft für Expatriates, die Investitionen oder Mietobjekte in anderen Ländern unterhalten.
  • Weltweites Arbeitseinkommen: Nur das weltweite Arbeitseinkommen und qualifizierte unternehmerische Tätigkeiten werden in Spanien besteuert. Das bedeutet, dass andere Einkommensarten, wie Kapitalgewinne oder ausländische Investitionserträge, von den spanischen Behörden nicht besteuert werden, sofern sie nicht in Spanien erzielt wurden.

Keine Verpflichtung zur Deklaration ausländischer Vermögenswerte (Formular 720 und Vermögensteuer)

  • Vereinfachte Meldepflichten: Unter dem Beckham-Gesetz besteht keine Verpflichtung, ausländische Vermögenswerte mittels Formular 720 zu deklarieren oder in der Vermögensteuererklärung in Spanien anzugeben. Diese Ausnahme reduziert den Verwaltungsaufwand und die Komplexität für Expatriates, die erhebliche Vermögenswerte im Ausland halten.
  • Privatsphäre ausländischer Vermögenswerte: Diese Regelung stellt sicher, dass Expatriates ihre ausländischen Investitionen und Vermögenswerte privat halten können.

Langfristige Vorteile

  • Verlängerte Dauer: Die Vorteile des Beckham-Gesetzes gelten im ersten Steuerjahr, in dem die Person in Spanien ansässig wird, und für die darauffolgenden fünf Steuerjahre. Diese verlängerte Dauer ermöglicht es Expatriates, mehrere Jahre lang erheblich Steuern zu sparen.

Anreize für hochverdienende Fachkräfte

  • Anziehung von Talenten: Das Regime ist darauf ausgelegt, hochverdienende Fachkräfte wie Manager, Ingenieure und digitale Nomaden nach Spanien zu locken. Durch das Angebot eines günstigen Steuersatzes und von Ausnahmen wird Spanien zu einem attraktiveren Ziel für Fachkräfte.


Einschränkungen

  • Keine Abzüge oder Freibeträge: Es ist wichtig zu beachten, dass Personen unter diesem Regime keine Ausgaben abziehen oder den Standardfreibetrag (5.550€) oder Reduzierungen anwenden können.


Zulassungskriterien für das Beckham-Gesetz

Um sich für das Beckham-Gesetz zu qualifizieren, muss jeder ausländische Arbeitnehmer, der aus beruflichen Gründen nach Spanien zieht, die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Nicht-Ansässigkeit: Die Person darf in den fünf Steuerjahren vor dem Umzug nicht in Spanien ansässig gewesen sein.
  2. Kein dauerhaftes Niederlassung: Das Einkommen sollte nicht durch eine dauerhafte Niederlassung in Spanien generiert werden.
  3. Hauptgründe für den Umzug:
    • Aufgrund eines neuen Arbeitsvertrags mit einem spanischen Arbeitgeber (z.B. Juergen, ein deutscher Ingenieur, zieht um, um für ein spanisches Unternehmen zu arbeiten).
    • Vom Arbeitgeber angeordneter Umzug nach Spanien (z.B. Juergens Unternehmen verlangt, dass er nach Spanien zieht).
    • Umzug als digitaler Nomade, der aus der Ferne für ein ausländisches Unternehmen arbeitet und ausschließlich digitale Mittel verwendet.
    • Ernennung zum Administrator einer spanischen Gesellschaft.


Wie man sich für das Regime bewirbt

Wenn Sie die Zulassungskriterien erfüllen, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit und der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung mit Formular 149 einreichen. Die erforderlichen Dokumente umfassen:

  • Reisepass und NIE
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen


Sobald die Ansässigkeit in Spanien festgestellt ist, müssen die Einkünfte mit Formular 151 deklariert werden, nicht mit der regulären IRPF-Erklärung.

Bei IberianTax bieten wir eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Formular 151 einzureichen. Außerdem können wir, wenn Sie die Anforderungen erfüllen, bei der Anmeldung zum Regime mit Formular 149 helfen.

Für weitere Informationen oder Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte unter support@iberiantax.com.

 

Beckham Law Non-residents Spain Modelo 151