Die Immobiliensteuer für Nicht-Residenten und Miteigentümer in Spanien verstehen: Ein umfassender Leitfaden

July 17, 2023

Die Immobiliensteuer für Nicht-Residenten und Miteigentümer in Spanien verstehen: Ein umfassender Leitfaden

Wenn es um den Kauf einer Immobilie in Spanien geht, bringt das gemeinsame Eigentum an einer Immobilie eine Reihe von Überlegungen und Verpflichtungen mit sich. Ganz gleich, ob Sie als Ehepaar, mit einem Freund oder Partner ein Ferienhaus kaufen oder vielleicht mit einem Geschäftspartner in eine Mietimmobilie investieren, es ist wichtig, die Grundlagen der Immobiliensteuer für nicht ansässige Miteigentümer in Spanien zu kennen. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen!

Klärung von Eigentumsanteilen

Wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind, ist es wichtig, die Eigentumsanteile rechtzeitig festzulegen und zu klären. Auf diese Weise können Sie die Rechte und Pflichten jedes Miteigentümers festlegen, einschließlich der jeweiligen Anteile an den Einnahmen und Ausgaben der Immobilie. Die Klärung der Eigentumsanteile ist ein entscheidender Schritt bei der Einreichung Ihrer spanischen Einkommensteuererklärung für Nicht-Residenten.

Individuelle Steuererklärungen

In Spanien sind Miteigentümer verpflichtet, ihre Steuererklärungen getrennt abzugeben. Jeder Miteigentümer muss seinen Anteil an der Immobilie und alle damit verbundenen Einnahmen oder Ausgaben in seiner eigenen Steuererklärung angeben. Nichtansässige müssen vierteljährliche Steuererklärungen abgeben (eine pro Immobilie und pro Eigentümer). 

Wenn zum Beispiel ein Ehepaar zwei Wohnungen besitzt, die über das gesamte Kalenderjahr vermietet werden, müssen sie insgesamt 16 Steuererklärungen abgeben, 2 Steuererklärungen pro Eigentümer in jedem Quartal. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Steuer getrennt eingereicht wird, was bedeutet, dass sie nicht zweimal Steuern zahlen, da sie entsprechend dem prozentualen Anteil jeder Person am Eigentum aufgeteilt werden.

Wichtiger Hinweis: Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen, mit einer Einreichungsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres.

Koordinierung mit Miteigentümern

Eine gute Kommunikation und Koordination mit Ihren Miteigentümern ist von entscheidender Bedeutung. Es muss sichergestellt werden, dass alle Miteigentümer ihre steuerlichen Pflichten kennen und vor allem ihren Anteil an den Einnahmen und Ausgaben der Immobilie korrekt angeben. Es ist wichtig zu beachten, dass 50 % der Miteigentümer die gleichen Einnahmen und Ausgaben für die Immobilie angeben müssen, da es sonst zu Unstimmigkeiten kommt! Klare Vereinbarungen und ein offener Dialog können helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
 

Steuerliche Verpflichtungen für Nicht-Residenten

Wenn Sie nicht gebietsansässige Miteigentümer sind, ist es wichtig zu wissen, dass Sie in Spanien immer noch steuerpflichtig sind. Sie müssen die Steuererklärung für Nichtansässige (Modelo 210) einreichen und Steuern auf Ihren jeweiligen Anteil an der Immobilie zahlen.
 
Der Steuersatz ist für unterstellte Einkünfte und Mieteinnahmen gleich, aber die Art und Weise, wie die fällige Steuer berechnet wird, ist unterschiedlich. Die Steuerbemessungsgrundlage für die Steuer auf das unterstellte Einkommen wird durch Multiplikation des Katasterwerts der Immobilie mit dem unterstellten Prozentsatz berechnet. 
 
Die Steuerbemessungsgrundlage für die Mieteinnahmen wird durch die Differenz zwischen den Mieteinnahmen und den Ausgaben des betreffenden Quartals berechnet, mit Ausnahme von Steuerinländern aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Ausgaben nicht absetzen können.
 

Abzugsfähige Ausgaben für Vermietungen

Miteigentümer in Spanien können bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie, die sie vermieten, absetzen. Zu diesen Kosten gehören Steuern, Abgaben und örtliche Zuschläge (z. B. Grundsteuer (IBI), Müllabfuhr (Basura), persönliche Dienstleistungen Dritter wie Verwaltung, Bewachung, Pförtnerdienste oder ähnliches, Kosten für die Erstellung eines Mietvertrags und Rechtsverteidigungskosten, Versicherungsprämien und Beträge für Dienstleistungen oder Lieferungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Gemeindegebühren usw.) Es ist sehr ratsam, genaue Aufzeichnungen über diese Ausgaben zu führen, da die spanischen Steuerbehörden diese Aufzeichnungen in den folgenden vier Jahren anfordern können.
 
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Unsere gesamte Website ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst, so dass auch diejenigen, die keine Vorkenntnisse der spanischen Sprache haben, eine Steuererklärung erstellen können, die den spanischen Steuergesetzen voll entspricht!
 

Ein vereinfachtes Anmeldeverfahren

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