2% oder 1,1%? Wie berechnet man das unterstellte Einkommen (Modelo 210) in Spanien?
November 24, 2021
So wird die Steuer für Nicht-Residenten in Spanien berechnet
Bei der Steuererklärung für Nicht-Residenten (Modelo 210) im Falle von nicht vermieteten Immobilien müssen nicht-residente Immobilieneigentümer ein unterstelltes Einkommen für die Tage angeben, an denen ihnen die Immobilie im letzten Kalenderjahr zur Verfügung stand. Für die Berechnung dieses fiktiven Einkommens sind folgende Daten relevant: der Katasterwert ("Valor Catastral") und der unterstellte Prozentsatz, der für die Gemeinde gilt, in der sich die Immobilie befindet.
Katasterwert
Der Katasterwert ist eine Bewertung der Immobilie, die von der dem spanischen Finanzministerium unterstellten Generaldirektion für Kataster ("Dirección General del Catastro") vorgenommen wird. Diese Bewertung wird nur für Steuerzwecke verwendet und entspricht nicht dem Marktwert.
Der Katasterwert findet sich in der Gemeindesteuer, die gemeinhin als IBI oder SUMA bezeichnet wird und von der Gemeindeverwaltung, in der sich die spanische Immobilie befindet, ausgestellt wird. Im Spanischen wird er als "Valor catastral total" oder "Valor Catastral" bezeichnet.
Das unterstellte Einkommen wird durch Anwendung der folgenden Prozentsätze berechnet:
- In der Regel beträgt der geltende Prozentsatz 2% des Katasterwerts.
- Allerdings kann ein Prozentsatz von 1,1% auf diejenigen Immobilien angewandt werden, deren Katasterwert in einem kollektiven Bewertungsverfahren ermittelt wurde, das im laufenden Steuerzeitraum oder in den zehn vorangegangenen Steuerzeiträumen in Kraft getreten ist.
Die meisten Nicht-Residenten sind verwirrt darüber, welcher Prozentsatz anzuwenden ist, und wenden automatisch den reduzierten unterstellten Prozentsatz (1,1%) an. Der Grund dafür ist in der Regel, dass vor dem 1. Januar 2015 die Gesetzgebung besagte, dass jede Gemeinde, wo der Katasterwert ab 1994 überprüft wurde, den reduzierten Prozentsatz von 1,1% anwenden konnte. Die Gesetzgebung wurde jedoch 2015 geändert und nur die Gemeinden, in denen der Katasterwert in den letzten 10 Jahren überprüft wurde, können den unterstellten Prozentsatz von 1,1% anwenden.
Woher weiß ich, ob der ermäßigte Steuersatz in meiner Gemeinde gilt? Glücklicherweise ist diese Information auf der Website der Agencia Tributaria für jedes Steuerjahr verfügbar. Sie ist leicht im Abschnitt für das Modelo 100 zu finden, da die in Spanien steuerlich Ansässigen auch ein unterstelltes Einkommen für Zweitwohnungen angeben müssen, und sie gilt zu 100% für die Steuererklärung von Nicht-Residenten. return.
Klicken Sie hier, um die Liste der Gemeinden (pro Region) zu sehen, die die 1,1% für die Berechnung des unterstellten Einkommens im Jahr 2021 verwenden können. Die übrigen Gemeinden (die nicht in der Liste aufgeführt sind) müssen einen unterstellten Prozentsatz von 2% anwenden.
Die Informationen sind auch auf der Website von Catastro verfügbar: https://www.catastro.meh.es/esp/ponencia_valores.asp
www.iberiantax.com ist immer auf dem neuesten Stand und entspricht der spanischen Steuergesetzgebung. Wenn Sie unseren Dienst für die Einreichung von Steuererklärungen in Anspruch nehmen, können Sie daher sicher sein, dass Ihre Steuern für Nicht-Residenten korrekt abgewickelt werden und der für die Berechnung der Steuer verwendete unterstellte Prozentsatz korrekt ist.
Im Zweifelsfall können Sie sich auch an unser Support-Team (support@iberiantax.com) wenden, das Ihnen gerne bei der Klärung von Fragen hilft, damit Sie Ihr Modelo 210 online erledigen können.