10 wichtige Fakten zur spanischen Steuer für Nicht-Residenten

September 7, 2021

10 wichtige Fakten zur spanischen Steuer für Nicht-Residenten

Spanien Steuerformular für Nich-Residenten 210 

If you own a property in Spain but you do not qualify as a Spanish tax resident, here are 10 things you should know about non-resident taxes in Spain: 

  1. Nicht-ansässige Immobilienbesitzer müssen mindestens ein Formular 210 ("Modelo 210") pro Jahr einreichen, egal ob sie ihre Immobilie vermieten oder nicht.
  2. Jeder Eigentümer wird als separater Steuerzahler betrachtet und muss daher ein separates Formular 210 pro Immobilie einreichen.
  3. Die Tage, an denen die Immobilie nicht vermietet ist, generieren das unterstellte Einkommen. Das unterstellte Einkommen ergibt sich aus der Anwendung von 1,1% oder 2% auf den Katasterwert der Immobilie, der auf der Grundsteuer (IBI) erscheint. Der anwendbare Prozentsatz hängt davon ab, wann die letzte Revision des steuerpflichtigen Wertes ("Katasterwert") in der Gemeinde stattgefunden hat.
  4. Parkplätze und Abstellräume müssen in einem separaten Formular 210 angegeben werden, wenn sie eine eindeutige Katasterreferenz haben.
  5. Der Steuersatz für Nicht-Residenten richtet sich nach dem Land der steuerlichen Ansässigkeit. Steuerresidenten in einem EU-Land, Norwegen und Island unterliegen der Nicht-Residenten-Einkommensteuer mit einem Pauschalsatz von 19 %. Alle anderen Steuerresidenten unterliegen einem Pauschalsatz von 24%.
  6. Einkommen aus der Vermietung von Immobilien werden vierteljährlich erklärt, während das unterstellte Einkommen jährlich erklärt wird. Wird die Immobilie nur einen Teil des Jahres vermietet, ist das unterstellte Einkommen entsprechend anteilig zu versteuern. Wichtiger Hinweis: Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen. Diese Änderung weicht von der früheren Anforderung vierteljährlicher Deklarationen ab und vereinfacht den Meldeprozess für Immobilieneigentümer.
  7. Ausgaben im Zusammenhang mit Mieteinnahmen sind nur abzugsfähig, wenn der Eigentümer in einem EU-Land, Norwegen oder Island steuerlich ansässig ist.
  8. Die Katasterreferenz ("referencia catastral") ist eine einmalige 20-stellige Nummer, die vom Kataster ("Catastro") für jede Immobilie in Spanien vergeben wird. Das Kataster ist ein Immobilienregister, das beschreibende und grafische Informationen über spanische Immobilien enthält. Sie benötigen diese Nummer für fast jede Transaktion in Spanien, die mit der Immobilie zusammenhängt. Sie können diese Nummer entweder auf Ihrer IBI-Rechnung oder in der Kaufurkunde finden. 
  9. Die meisten Steuerzahler können die in Spanien gezahlten Steuern für Nicht-Residenten von der Steuererklärung in ihrem Heimatland abziehen. Die Mehrheit der von Spanien unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt es nicht-ansässigen Steuerzahlern, die in Spanien gezahlten Steuern ganz oder teilweise abzuziehen.
  10. Sie können eine verspätete Steuererklärung abgeben, wenn Sie es versäumt haben, Ihre spanischen Steuern einzureichen.
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